Warum heißt GG Art 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"?

6 Antworten

Natürlich wird jeden Tag die Würde zahlloser Menschen angetastet.

Durch den Staat in Deutschland oder was meinst du?

Wenn jemand sich in seinen Rechten verletzt sieht, kann er dagegen rechtlich vorgehen. Ich seh also kein Problem.


filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 12:27

Ich kann doch jederzeit einem Mitbürger begegnen, der meine Menschenwürde massiv verletzt. Mir könnten auf dem Heimweg Leute auflauern, mich zusammenschlagen. Es kann jemand in meine Wohnung einbrechen. Ich könnte, wenn ich älter werde, dem Enkeltrick zum Opfer fallen. Ich könnte eine Arbeit haben, wo ich massiv von Kolleg*innen gemobbt werde. All das wären massive Verletzungen meiner Menschenwürde. Der Staat versucht, mich und alle anderen Staatsbürger*innen durch Gesetze und die Überwachung von deren Einhaltungen vor solchen Verletzungen meiner Menschenwürde zu schützen. Aber es ist evident, dass es keinem Staat der Welt möglich ist, sämtliche Bürger*innen jederzeit vor Verletzungen ihrer Menschenwürde zu schützen.

Also wäre es für mich logischer, wenn da Stünde: Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden. Damit wäre deutlich: Leute verletzen die Würde anderer Menschen, das ist aber verboten und strafbewehrt.

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Der Unterschied ist: Man kann sie nicht antasten <-> Man darf sie nicht antasten. Mit anderen Worten: Ein Mensch verliert seine Würde nicht.

Inwiefern 'jeden Tag millionenfach eindrucksvoll und traurig bewiesen' wird, dass das nicht stimmt, müßtest du erklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 11:04

Ich kann doch jederzeit einem Mitbürger begegnen, der meine Menschenwürde massiv verletzt. Mir könnten auf dem Heimweg Leute auflauern, mich zusammenschlagen. Es kann jemand in meine Wohnung einbrechen. Ich könnte, wenn ich älter werde, dem Enkeltrick zum Opfer fallen. Ich könnte eine Arbeit haben, wo ich massiv von Kolleg*innen gemobbt werde. All das wären massive Verletzungen meiner Menschenwürde. Der Staat versucht, mich und alle anderen Staatsbürger*innen durch Gesetze und die Überwachung von deren Einhaltungen vor solchen Verletzungen meiner Menschenwürde zu schützen. Aber es ist evident, dass es keinem Staat der Welt möglich ist, sämtliche Bürger*innen jederzeit vor Verletzungen ihrer Menschenwürde zu schützen.

Daher wäre der Text des Art. 1 für mich nachvollziehbarer, wenn er hieße: Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden. Dann wäre klar: Es passieren ständig Verletzungen, aber sie sind verboten. Wo die Exekutive jemandes habhaft wird, der solch eine Verletzung begeht, wird dieser jemand bestraft. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ich nicht vor Gericht deswegen schon viel früher Recht bekäme, könnte ich dann damit vors BVG, weil es verfassungsrelevant ist.

Es würde aber nicht unrichtig behauptet, dass solche Verletzungen nicht möglich sind.

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ronnyarmin  03.01.2022, 11:06
@filmfan69

Der Artikel ist so gemeint, dass deine Würde bestehen bleibt, auch wenn dir Unrecht geschieht.

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filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 11:13
@ronnyarmin

Danke für diese erste weiterführende Antwort in diesem ganzen kryptischen Wust von Antworten anderer Forumsteilnehmer*innen. Meinst du, das bedeutet, dass nach Art. 1 keinerlei Verfassungsklagen möglich sind? Denn dein Kommentar, zu Ende gedacht, bedeutet ja: Egal, was mit einem Menschen veranstaltet wird, seine Würde wird dabei niemals angetastet. Das würde bedeuten, man kann diverse Rechte eines Menschen verletzten, aber seine Würde niemals. Denkst du, in diesem Sinne ist das terminologisch gemeint?

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ronnyarmin  03.01.2022, 11:15
@filmfan69

Ja, so ist das gemeint.

Egal, wie übel dir mitgespielt ist (wogen du in einem Rechtstaat Möglichkeiten hast, vorzugehen), du bleibst ein Mensch, der nicht weniger Wert ist als Andere.

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filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 11:18
@ronnyarmin

Danke! Bist du vom Fach? Ich finde diesen Indikativ sehr auffällig im Vergleich zu den zahllosen Soll-/Darf/-hat-das-Recht-zu-Formulierungen des GG.

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Hoho die Würde. Ich denke es um Katzbuckelei nicht noch mal einen Holocaust zu machen. Weil Würde wird die ganze Zeit verletzt


filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 10:49

Da meine Frage bei dir anscheinend Interesse geweckt hat, hättest du vielleicht Lust, etwas zu ihrer Beantwortung beizutragen?

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Zitat:" Natürlich wird jeden Tag die Würde zahlloser Menschen angetastet."

Wo in DE zum Beispiel?


filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 10:49

Zum Beispiel bei Kindern, die in Armut aufwachsen, bei Kindern, die in der Schule gemobbt werden, bei Frauen, die vergewaltigt werden, bei Angestellten, die durch ihre Vorgesetzten gedemütigt werden, bei Menschen, die Opfer von Gewaltverbrechen werden. Die Liste lässt sich endlos fortsetzen.

Da meine Frage bei dir anscheinend Interesse geweckt hat, hättest du vielleicht Lust, zu ihrer Beantwortung beizutragen?

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filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 11:21
@Maritha25

Ich zitiere hier mal leicht abgewandelt ein häufiges Wort der (Vize-)Präsident*innen des deutschen Bundestages: "Frau Forumsteilnehmerin, ich möchte Sie bitten, zur Sache zu sprechen."

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Maritha25  03.01.2022, 11:22
@filmfan69

Und ich möchte vorher wissen, wie alt bist du und was machst du beruflich?

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filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 11:39
@Maritha25

Danke. Ich bin durch Einträge anderer Forumsteilnehmer weitergekommen. Es ging in meiner Frage wirklich rein um den semantischen Unterschied zwischen "unantastbar" und "darf nicht angetastet werden". Da tut mein Alter und mein Beruf wirklich nichts zur Sache.

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"Würde" ist halt Definitionssache, die meisten würden interpretieren das du zum Beispiel auch im Gefängnis menschlich behandelt wirst, also nicht Gefoltert oder so, heutzutage fühlen sich aber manche Gestalten ja schon in ihrer Würde verletzt wenn man ihren Youtube Kommentar löscht, da ist momentan vorallem ein spezielles klientel daran sich das Grundgesetz so zurechtzu definieren wie es ihnen gerade in den Kram passt ^^


filmfan69 
Fragesteller
 03.01.2022, 11:38

Na ok ;) Als juristischer Laie, der in noch keinen Kommentar zum GG geschaut hat, bin ich aber überzeugt, dass Verfassungsexpert*innen ihre Kriterien haben, was als Menschenrechtsverletzung gilt und was nicht. Und ohne es genau zu wissen, bin ich mir ziemlich sicher, dass Zusammenschlagen, Mobbing und Wohnungseinbruch eher als Verletzung der Menschenwürde gelten als das Löschen von Forumseinträgen.

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