Warum hat Hitler die Grundgesetze außer Kraft gesetzt?

8 Antworten

Alles fing ja schon am 4. Februar 1933 an, als er die Versammlungs- und Pressefreiheit der nicht-nationalsozialistischen Parteien einschränkte, dadurch hoffte er bei den Neuwahlen im März die absolute Mehrheit zu bekommen und gehörte zu seiner "Doppelstrategie"(Propaganda und Terror). Ein wichtiger Punkt ist noch der Reichstagsbrand am 27. Februar und die darauf folgende Reichstagsbrandverordnung, welche die grundlegenden Rechte, wie: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Telefongeheimnis und die Unverletzlichkeit von Eigentum und Wohnung komplett aufhob. Das half ihm ja nicht nur bei den Wahlen, sondern auch später zu seiner Zeit, als er regiert hat, so konnten Personen einfach ohne Verhandlung, ect. einfach verhaftet und inhaftiert werden, ohne das er irgendjemand Rechenschaft schuldig hätte sein müssen.

Die Reichstagsbrand VO. bedeutete in der Tat "eine Aufhebung der Grundrechte... Hier und nicht erst im späteren Ermächtigungsgesetz wurde die Basis des Rechtsstaates verlassen und das Instrument für die Willkürherrschaft einer Partei und eines Mannes geschaffen" (Gebhardt, Handbuch der deutchen Geschichte, Bd. 4). Die Frage ist nur, warum konnte Hitler bis zum Kriegsende seine diktatorischen Maßnahmen auf der Grundlage der Reichtagsbrand VO. erlassen. Das hing mit der Reichstagswahl vom 5. März 1933 zusammen. Die NSDAP erhielt hier zusammen mit der DNVP die absolute Mehrheit. Obwohl eine Notverordnung wie die genannte Verordung vom 28. Febr. 1933 duch den Reichstag aufgehoben werden konnte, war dies jetzt nicht mehr möglich, denn die Mehrheitsparteien vom 5. März 33 dachten nicht daran, die Not-VO. wieder aufzuheben. Das war nicht weiter verdächtig, denn die Regierung Brünning hatte schon einmal von 1930 bis 1932 nur mit Notverordnungen regiert, ohne dass der Reichstag diese aufhob (Duldung durch die SPD).

Hitler hat weder die Weimarer Verfassung noch die in ihr enthaltenen "Grundrechte"  -  die meintest du wohl  -  "außer Kraft gesetzt". Er hat sie schlicht und ergreifend nicht befolgt, wenn es ihm richtig schien.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.
earnest  14.07.2015, 21:45

Einspruch: Mit der Reichstagsbrandverordnung wurden in der Tat Grundrechte außer Kraft gesetzt.

Hier: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung\_des\_Reichspr%C3%A4sidenten\_zum\_Schutz\_von\_Volk\_und\_Staat

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ArnoldBentheim  14.07.2015, 21:54
@earnest

Einige Grundrechte  -  ja, aber nicht "die Grundrechte" schlechthin! Das ist ein Unterschied.

Die vorübergehende Suspension der in der Reichstagsbrandverordnung aufgelisteten Grundrechte war übrigens verfassungskonform und gehörte zu den Befugnissen des Reichspräsidenten (vgl. Art. 48, 2 Weimarer Reichsverfassung).

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lkrues  15.07.2015, 09:45
@ArnoldBentheim

Grundsätzlich hatte der Reichspräsident diese Befugnis - das Problem war nur, dass es kein Ausführungsgesetz zum Artikel 48 gab - das wiederum ermöglichte es Hindenburg (und hinter ihm Hitler), Grundrechte tatsächlich dauerhaft außer Kraft zu setzen. Normalerweise werden allgemeine Verfassungsartikel durch das Parlament oder ein Verfassungsgericht "ausgelegt" und dabei auch eingeschränkt bzw. präzisiert

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ArnoldBentheim  15.07.2015, 15:10
@lkrues

@Ikrues, die Verfassung beschränkte die Befugnisse des Reichspräsidenten dahingehend, dass er von dieser Verordnung dem Reichstag unverzüglich Mitteilung zu machen hatte, damit der Reichstag die Möglichkeit gehabt hätte, die Aussetzung dieser Verordnung zu beschließen. Auch war der Reichspräsident verpflichtet, die Aussetzung der Grundrechte präzise zu terminieren. Die zeitliche Geltung hat Hindenburg versäumt - und weil der Reichstag entlassen und erst Anfang März neu gewählt wurde, musste ihm klar sein, dass es keinen Widerstand gegen seine Verordnung geben würde. Natürlich haben die Nazis die Verordnung missbraucht - sie konnten es, weil Hindenburg die Verfassung absichtlich sehr weit ausgedeutet, weil er sie zu nichtdemokratischen Zwecken missbraucht hat!

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Hätte er das nicht gemacht,hätte er die Macht nicht ergreifen können.

Es fing ja damit an und ging dann weiter,damit er den Bundestag umgehen kann und somit seine eigenen Gesetze machen kann,ohne dass der Bundestag zustimmen muss.

earnest  14.07.2015, 21:22

-den Reichstag

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Damit er die komplette macht hatte.