Warum gibt es relativ wenig „vergleichende“ Werbung?

1 Antwort

Die gibt es. Und verboten ist vergleichende Werbung auch nicht (mehr). Was vergleichende Werbung nicht darf, bestimmt § 6 UWG.

Diese Regeln lassen aber nicht viel Spielraum für Gags auf Kosten des Wettbewerbers, die die vergleichende Werbung aber ja gerade erst so lustig und einprägsam machen. Wettbewerber, die durch den Kakao gezogen werden, haben zudem die unangenehme Angewohnheit, sich durch solche Werbung angep* zu fühlen und gerichtliche Schritte einzuleiten.

Dass dieser Spot vom BGH "durchgewunken" wurde, ist durchaus nicht selbstverständlich und macht ihn in einschlägigen Juristenkreisen zu "dem" Spot in Sachen vergleichende Werbung. Für WEN der Spot wirbt, verrate ich aber nicht, das ergibt sich auch nicht auf den ersten Blick.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist