Warensendung ab jetzt zukleben?
Stimmt es, dass man Warensendung neuerdings zukleben bzw. verschließen darf?
3 Antworten
Hi,
Warensendungen gibt es streng genommen nicht mehr, darf man in der Übergangsfrist aber noch verwenden. Diese muss aber nach wie vor "offen" bleiben, genau wie Büchersendung. Bestimmungen und Preise sind gleich geblieben.
Beide Produkte werden von nun an durch das Produkt BÜWA ersetzt und diese ist es, welche man (endlich) verschließen darf ;) Kann aber zu Prüfzwecken dennoch geöffnet werden.
Gruß
Und das es in den Preislisten mit allen Begriffen aufgeführt ist, nochmal anders als Intern, macht es nicht besser XD
Ja. Es gibt aber für die bisherige Warensendung (und für die Büchersendung) eine Übergangsfrist bis zum 31.12.
Dafür gelten dann die bisherigen Maße, Gewichte und das Porto.
Ja.
Bücher- und Warensendung darf man nach wie vor nicht verschließen, das neue (Ersatz-)Produkt BÜWA aber.
Ja - das gilt zukünftig auch für Büchersendungen.
Künftig können Bücher- und Warensendungen verschlossen eingeliefert werden, dürfen aber weiterhin zu Prüfzwecken durch die Deutsche Post geöffnet werden.
Waren und Büchersendungen gibt es streng genommen nicht mehr. Darf man noch verschicken, aber es gelten die alten Bestimmungen und Preise.
Das neue (Ersatz-)produkt BÜWA darf man allerdings verschließen ;)
Mist was vergessen:
*gibt es per Definition streng so nicht mehr
*"ersetzt"
Und wenn ich schon dabei bin:
Das ist leider total doof geregelt mit dem Büwa, Warensednung, Büchersendung. Wird in nächster Zeit noch einiges "Chaos" bringen... Bringt ein Kunde eine "Warensendung" / "Büchersendung" ist es als solche zu behandeln und bezahlen. Bringt er eine "Büwa", dann als solche -.-