War es erlaubt DDR Grenzsoldaten zu erschießen um in den Westen zu flüchten?

3 Antworten

War es erlaubt DDR Grenzsoldaten zu erschießen um in den Westen zu flüchten?

Die Republikflucht in den kapitalistischen Westen war verboten. Wieso sollte es Bürgern der DDR also erlaubt sein, auf die Grenzschutztruppen der NVA zu schießen?

Falls du jedoch meinst, ob es einen "Schießbefehl" für die NVA-Soldaten gab, auf Republikflüchtige zu schießen: Das wurde selbstverständlich erwartet.

Es galt ja das Überlaufen zum Klassenfeind zu unterbinden, weshalb auch immer mindestens zwei Soldaten vor Ort waren - da ja auch die Fahnenflucht drohte.

Frank6188  26.10.2022, 16:40

Du hast ihn falsch verstanden, er meinte eine strafrechtliche Relevanz im Westen nach geglückter Flucht.

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Enzylexikon  26.10.2022, 16:43
@Frank6188

So habe ich das tatsächlich nicht gesehen. Interessanter Gedanke.

Nun, die Tötung von Grenzsoldaten wäre nach dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland ein Tötungsdelikt gewesen.

Da die Bundesrepublik immer großen Wert darauf legte, dass DDR-Bürger für den Westen immer gleichberechtigte "deutsche Bürger" waren, wäre es fragwürdig, hier zweierlei Maß anzulegen.

Der Flüchtende hätte sich also vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt wegen eines Tötungsdelikts verantworten müssen. Das ist zumindest mein logischer Schluss.

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Frank6188  26.10.2022, 16:56
@Enzylexikon

Wie die rechtliche Lage wäre, weiß ich auch nicht. Manche haben ja auch in der BRD verbotene Delikte wie Sachbeschädigung oder Diebstahl zu Flucht begehen müssen, wo ich mir nicht vorstellen kann, dass dies geahndet wurde. Mord ist natürlich eine andere Sache. Evtl hätte Notwehrrecht gegolten, wenn der Grenzer schießt und der Flüchtende zurück. Aber geplanter Mord, das wäre kaum zu rechtfertigen gewesen.

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Enzylexikon  26.10.2022, 17:04
@Frank6188

Ja in die Richtung gingen auch meine Gedanken.

"Knall den Grenzer ab, damit wir rüber können..." ist was anderes, als den Keller eines Gebäudes durch illegale Arbeiten an einem Fluchttunnel zu beschädigen.

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Grundsätzlich war es verboten.

Allerdings war festzustellen das die Rechtsauffassung in beiden Teilen Deutschland eine andere war.

Während man das in der DDR richtiger Weise als Mord behandelt hat, kamen Verbrecher wie Weinhold im Westen relativ glimpflich davon.

https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Weinhold

Nein! Es war ja nicht einmal erlaubt in den Westen zu flüchten!? o_O

Frank6188  26.10.2022, 16:40

Du hast ihn falsch verstanden, er meinte eine strafrechtliche Relevanz im Westen nach geglückter Flucht.

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