Wann muss eine Rechnung in welcher Sprache gestellt werden?

3 Antworten

Rechnungen können grundsätzlich in jeder Sprache ausgestellt werden - die Pflichtangaben einer Rechnung sind ggf. von Land zu Land unterschiedlich.

Grundsätzlich richten sich die Pflichtangaben in Rechnungen nach den Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird (§ 14 Abs. 2 Satz 1 UStG, der auf Art. 219a Nr. 1 MwStSystRL beruht).

§ 87 AO (Abgabenordnung) regelt, daß die Rechnungen in Deutschland auf Deutsch ausgestellt werden sollten:

§ 87 AO lautet wie folgt:

"(1) Die Amtssprache ist deutsch.

(2) Werden bei einer Finanzbehörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, kann die Finanzbehörde verlangen, dass unverzüglich eine Übersetzung vorgelegt wird.

In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Finanzbehörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen.

Hat die Finanzbehörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes."

Ausländische Rechnungen werden nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes und meist in deren Amtssprache (ggf. in Englisch) ausgestellt - einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung in Deutsch hat man allerdings nicht.


keksmampfer91  21.08.2014, 14:00

da habe ich eine Frage dazu....

wenn ich jetzt als deutscher Unternehmer eine Rechnung an einen französischen Consumer schicke, dann muss die Rechnung nach franzöischem Recht auf Französisch sein und nach deutschem Recht auf Deutsch - ist das richtig ??? Was macht man dann in so einem Fall ?

Betrifft diese Regel nur Rechtshinweise auf der Rechnung oder z.B. auch Produktbeschreibungen

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DerSchopenhauer  21.08.2014, 14:15
@keksmampfer91

Der deutsche Unternehmer erstellt eine Rechnung nach den deutschen Pflichtangaben an den französischen Käufer.

Der französische Unternehmer entsprechend eine Rechnung nach den französichen Pflichtangaben.

Üblicherweise benutzen beide ihre Amtssprachen, und zwar für alles, was auf der Rechnung steht - sie kann aber auch in jeder anderen beliebigen Sprache ausgestellt werden oder meist dann ersatzweise in Englisch (völlig andere Sprachen zu verwenden macht meist keinen Sinn) - Hauptsache, die Pflichtangaben des Landes des Verkäufers sind in der Rechnung enthalten - innerhalb der EU sind diese weitgehend identisch (hier ist die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU maßgeblich).

Bei den Pflichtangaben auf den Rechnungen, geht es in erster Linie um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umsatzes oder der Leistung - das ist das Wesentliche - alles andere ist bei Rechnungen relativ formfrei möglich.

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was für eine schularbeit soll das denn sein? welche regeln bei der rechnungsstellung an ausländische kunden gelten, kann man z.b. in den konsulats- und mustervorschriften nachlesen oder bei der IHK erfragen. in der regel, sollten rechnungen für die zollabfertigung immer in der gültigen amtssprache ausgestellt sein, für den kunden ist das halt verhandlungssache.


yudothis 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 13:22

Es ist einfach eine wissenschaftliche Projektarbeit zu dem Thema internationalisierung von Rechnungen.

Gibt es eine Möglichkeit die Konsulats und Mustervorschriften günstig zu erwerben ?

Ich kann dieses Buch nur beim Mendel-Verlag für 80€ finden - das ist mir zu viel für ein Schulprojekt.

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Hexe121967  21.08.2014, 13:30
@yudothis

K&M gibt es auch als software. die preise sind mir allerdings nicht bekannt . du kannst aber auch mal bei der örtlichen ihk nachfragen welche literatur sie dir für deine arbeit empfehlen können oder mal onkel google bemühen mit solchen fragen wie "rechnungen im internationalen warenverkehr" "handelsrechnung" "zollrechnung" "warenrechnung" etc.

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Es wird generell erstmal die Sprache des Landes genommen, wo das verkaufende Unternehmen seinen Gerichtsstand hat.


yudothis 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 13:16

ok wo steht das?

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Ifm001  21.08.2014, 13:37
@yudothis

Das ergibt sich quasi automatisch. Der Kunde kauft ja in Deutschland. Wenn der Franzose nun nach Deutschland reist, ins Geschäft geht und was kauft würde ja auch keiner auf die Idee kommen, den Bon auf französisch auszudrucken.

Anders stellt sich das erst dar, wenn das deutsche Unternehmen in Frankreich eine Verkaufsstelle o. ä. eröffnet.

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keksmampfer91  21.08.2014, 14:02
@Ifm001

es muss ja kein "Vor-Ort-Geschäft" sein - was ist, wenn ein Ausländer etwas in meiner deutschen Firma bestellt und ich schicke es per Post ???

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Ifm001  21.08.2014, 16:30
@keksmampfer91

Ich dachte, das hätte ich deutlich genug geschrieben. Egal ob Du per Telefon, Fax, Mail, Webshop oder in lokalen Geschäft bestellt und es dir dann aber von dem Geschäft nach Frankreich schicken lässt ... der Vertrag witd auf deutschem Boden geschlossen. Es gibt keinen Unterschied zum "richtigen" Kauf in Deutschland.

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