Wann endet ein Ausbildungsvertrag?
10 Antworten
Ein Ausbildungsvertrag endet am Tag der bestandenen Abschlussprüfung.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung verlängert er sich automatisch bis zur nächsten Abschlussprüfung, also in der Regel um ein halbes Jahr.
Es sei denn der Azubi verzichtet darauf, dass der Vertrag fortgeführt wird. Der Arbeitgeber hat dieses Recht zu verzichten nicht.
Achso, noch eine Ergänzung: Nach der dritten nicht-bestandenen Prüfung verlängert sich gar nichts mehr. :)
(Abgesehen vom Gesicht des Prüflings vielleicht.)
Viele schreiben hier es steht im Vertrag. Im Vertrag steht ein Vorraussichtliches Enddatum.
Der Ausbildungsvertrag Endet mit dem bestehen, oder eher gesagt mit dem schriftlichen bekanntwerden des bestehens der Abschlussprüfung.
Ich habe direkt nach der Mündlichen Prüfung mein Ergebnis schriftlich bekommen und dieses in Kopie an meinen Ausbildungsvertrag gegeben. Somit war das Ausbildungsverhältnis beendet.
Ich gehe jetzt mal von einer 3 Jährigen Ausbildung aus
Möglichkeit 1:
Ausbildungsverkürzung Abschlussprüfung nach 2 1/2 Jahren, du bleibst dann nicht mehr 6 Monate mit dem Azubegehalt.
Möglichkeit 2:
Regulärer Abschluss nach 3 Jahren. Würde ja ungefähr mit dem Datum im Vertrag stimmen
Möglichkeit 3:
Bei der ersten regulären Abschlussprüfung durchgefallen in der Regel 6 Monate später Wiederholungsprüfung. Wäre das Datum im Vertrag gültig, so hättest du ja bis zur Wiederholung der Prüfung keinen Ausbildungsbetrieb.
Möglichkeit 4:
2te Wiederholungsprüfung. In der Regel 6 Monate nach der ersten Wiederholungsprüfung. Hierbei ist es nun egal ob du bestehst oder durchfällst. Du darfst die Abschlussprüfung nur 2 mal wiederholen. Somit ist maximal nach 4 Jahren Ausbildung schluss.
Nach der Vertraglich festgelegten Zeit, es sei denn du wirst während der Probezeit gekündigt, oder du kündigst während der Probezeit.
Gruß
BoarischerBua
Ich gehe davon aus mit dem letzten im Vertrag vermerkten Tag nach der Ausbildung... ob du bestanden hast oder nicht dürfe da irrelevant sein.
Doch, wenn der Azubi es möchte, ist es für den Betrieb zwingend. Umgekehrt nicht...
Mit bestehen der Prüfung. Das avisierte Datum im Ausbildungsvertrag ist dann hinfällig.
Eben nicht, wenn man durch-fällt, läuft der Vertrag automatisch bis zur nächsten Prüfung weiter.