Wann darf ein Kontrolleur mich aus dem Zug verweisen?

14 Antworten

§ 19 StVO
Bahnübergänge
(2)Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn
1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind,

Du hast also im Vorfeld eine nicht unerhebliche Straßenverkehrsordnungswidrigkeit begangen.

§10 AEG
Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dem Personenverkehr dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn
1.
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,

Dann schauen wir uns die Beförderungsrichtlinien der Deutschen Bahn an

(Quelle: https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2021/mdb_330890_befrderungsbedingungen_der_db_ag_-_stand_28_06_2021.pdf)

Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

Ich fasse daher zusammen:

Darf die Kontrolleuren mich aus dem Grund nicht in den Zug lassen

Ja

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
peti12314  01.07.2021, 11:30

Gute Antwort... ich finde es heutzutage auch aus menschlicher Sicht schlecht.

Man begeht ein Fehlverhalten, erhält einen Denkzettel und aufeinmal will man sich beschweren, anstatt mal das eigene Verhalten zu hinterfragen...

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Hallo,

sicherlich kannst du dich beschweren... die Frage ist halt, ob das an der Stelle schlau ist. Du hast einen sicherheitsrelevanten Verstoß begangen.

Sofern du also eine Entschädigung von der Bahn forderst, wird diese sicherlich beim Ordnungsamt dafür Sorge tragen, dass du diese gleich wieder abdrücken darfst - vermutlich sogar eher mehr.

Eine Entschädigung, wenn überhaupt statthaft, würde hier vermutlich maximal in Höhe des Fahrtpreises stattfinden.

LG, Chris

Edit: DU bist später auf Arbeit gekommen, weil DU ganz offensichtlich zu spät am Gleis warst. Suche die Schuld bei dir - nicht bei anderen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

Ja, das darf sie. Sie haben Hausrecht - und wenn du dich nicht an die Regeln hältst, fliegst du nunmal raus.

Im übrigen bist du nur zu spät zur Arbeit gekommen, weil DU nicht rechtzeitig losgegangen bist. Dafür kann die Bahn nichts...

Wäre der Zug gekommen und hätte dich auf den Schienen erwischt, wären ganz viele andere Leute zu spät zur Arbeit gekommen...

Ja, das darf der Kontrolleur. Wer sich nicht an die Regeln hält, darf des Zuges oder des Bahnhofs verwiesen werden. Einfach über die Gleise laufen, stellt einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr dar.

Nun ja, auch die DB hat ja so etwas wie ein Hausrecht. Und die "Kontrolleure" sind eben auch dazu da, dieses durchzusetzen. Insofern ist den Anweisungen meinem Rechtsverständnis nach zunächst mal Folge zu leisten, ganz egal wie blödsinnig das auch erscheinen mag.

Rheinflip  30.06.2021, 06:56

Du findest es blödsinnig, vor geschlossenen Schranken zu halten.

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