Wann darf die Health AG ein inkasso Unternehmen einschalten?

4 Antworten

Darf das Unternehmen nach nur einer Rechnung ohne Mahnung ein inkasso Unternehmen beauftragen???

Ja.
Wenn es ein Zahlungsziel gab was verfehlt wurde, es auch klar in der Rechnung ausgeschrieben wurde, bedarf es keine weitere Mahnung.
Das Unternehmen müsste nicht einmal ein Inkasso beauftragen, sondern könnte auch gleich einen Mahnbescheid beantragen.

Muss im Zweifelsfall nicht nachgewiesen werden können das eine Mahnung zugestellt worden ist? ?

Korrekt.
Mahnungen per E-Mail kann man in der Regel ignorieren. Das Inkasso muss nachweisen dass dich die Mail erreicht hat. Selbiges gilt per Post. Bei letzterem wäre es mit einem Einschreiben zb. bewiesen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
Answer1234567  08.02.2022, 04:50
Mahnungen per E-Mail kann man in der Regel ignorieren. Das Inkasso muss nachweisen dass dich die Mail erreicht hat.

Vorsicht: Bei E-Mails siehst du nicht unbedingt, ob diese mit Zustellnachweis versendet wurden. DSN dürfte als Zustellnachweis genügen.

Ob der Gläubiger hier im konkreten Fall tatsächlich in der Lage ist, die Zustellung zu beweisen, wäre allerdings natürlich zur Diskussion zu stellen.

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Comp4ny  08.02.2022, 04:57
@Answer1234567

Ja dem könnte ich so zustimmen.
Denn Diskussionsbedarf wäre hier sehr vorhanden. Besonders spannend wäre es dann noch zu klären, wie es sich mit den Auslagen verhält. Denn Auslagen womit theoretisch eben auch jene gedeckt werden sollen wie Papier, Porto, Briefumschlag ua., verfallen.

Besonders spannend wird es auch noch bei diesem Punkt:

Da eine  positive DSN lediglich die erfolgreiche Platzierung der betreffenden E-Mail auf dem Mailserver des Empfängers bestätigt, kann aus dem Erhalt dieser DSN nicht geschlossen werden, dass die betreffende Mail den Empfänger tatsächlich erreichen wird bzw. von diesem wahrgenommen werden wird.
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Answer1234567  08.02.2022, 05:00
@Comp4ny

Ich würde die Platzierung auf dem Mailserver hier analog zum Einwurf in den Briefkasten sehen. Eine Wahrnehmung durch den Empfänger ist auch beim Einschreiben Einwurf nicht bewiesen.

Der Nachweis einer E-Mail Zustellung stellt aber auch gewisse Anforderungen an das technische Verständnis des Richters, daher würde ich mich da nicht alleine drauf verlassen, wenn es nicht vollkommen unvermeidbar ist.

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Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Mahnungen gibt es nicht!

Du schreibst:

Ich habe lediglich eine Rechnung von der Health AG erhalten.

Eine Rechnung enthält alle wichtigen Angaben, die du für die Zahlung benötigst.

Du schreibst:

Es konnte es mir unerklärlichen Gründen keine Mahnung oder sonstiges zugestellt werden.

Diese wurden zwar in meiner Web.de Brief Erkennung angezeigt aber wurden nie zugestellt.

Wofür brauchst du eine Mahnung? Du weißt doch, dass du noch nicht bezahlt hast.

Du schreibst:

Es muss dem Unternehmen auch bekannt sein das sämtliche Briefe zurück gegangen sind.

Für den Empfang deiner Post bist du übrigens selbst verantwortlich. Weshalb du keine Mahnungen bekommst ist dir unerklärlich. Über die zurück geschickte Post scheinst du hingegen gut informiert sein. Woher hast du diese Kenntnisse?

Du möchtest wissen:

Darf das Unternehmen nach nur einer Rechnung ohne Mahnung ein inkasso Unternehmen beauftragen???

Das ist ja nicht ganz richtig. Es wurden dir Mahnungen online zugestellt. Nach 30 Tagen befindest du dich auch ohne Mahnung im Verzug!

Wenn die Forderung nicht zu beanstanden ist, solltest du dich mit dem Gläubiger einigen.

Du fragst:

Muss im Zweifelsfall nicht nachgewiesen werden können das eine Mahnung zugestellt worden ist? ?

Nein. Du musst nachweisen, dass du die Forderung beglichen und somit den Vertrag erfüllt hast.

Wann darf die Health AG ein inkasso Unternehmen einschalten?

Sobald du dich mit der Zahlung in Verzug befindest. Wenn ein festes Zahlungsdatum vereinbart oder in der Rechnung genannt wurde, befindest du dich ab dem Folgetag automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Die Health AG darf dann auch sofort einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben.

Nachweisen muss die Health AG allerdings im Zweifel den Zugang der Rechnung.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Hi, in der Rechnung war sicherlich eine Zahlungsfrist aufgeführt. Ist die abgelaufen, bist Du im Zahlungsverzug.

Die meisten Firmen sind so nett und verschicken dann eine Mahnung als Zahlungserinnerung.

Verpflichtet sind sie dazu aber nicht, sie können auch gleich Inkassomaßnahmen einleiten, wie bei Dir geschehen.