Wann braucht man eine Amateurfunklizenz?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Brauchst Du nicht! Der Empfang ist legal, kostenlos für jeden machbar.

Aber: Ich möchte Dir gleich empfehlen: Besorge Dir einen RTL-SDR-USB-Dongle ;-)

Was'n das schon wieder?

Es gibt keine Klasse von kleinen Gerätchen, welche einst als DVB-T2 Empfänger auf den Markt gebracht wurden - also Geräte, welche den Empfang von digitalem terresstrischem Fernsehen ermöglichen sollten.

Engagierte Forscher haben herausgefunden, dass diese Geräte nach dem Prinzip eines SDR auf gebaut sind - also eines "Software-Defined-Radio". Bei diesen Empfangsgeräten ist nur ein kleiner Teil der Hochfrequenz-Elektronik im Gerät selbst. Der Rest wird vom Steuercomputer per Software geregelt! Und sie haben ebenfalls herausgefunden, das solch ein Gerät (je nach Preis und Ausstattung) und der Lage ist, Frequenzen zwischen 100 kHz und 1-3 GHz zu empfangen.

Und genau DAS will ich Dir empfehlen:

  1. RTL-SDR-Dongle - gibt es beispielsweise von noelec (preisgünstig) über RTL-SDR-com (sehr gutes Preis-leistungsverhältnis) bis hin zu den richtig teuren Geräten wie Air-Spy. Eine gute Quelle ist https://rtl-sdr.com. Man verkauft dort die mittelpreisigen aber sehr guten Geräte.
  2. Software: SDR# ist derzeit die meiner Ansicht nach beste und umfangreichste Bediensoftware für diese Gerätchen - und kostet NICHTS NIENTE NADA ;-)
  3. Antenne: Für den Empfang von Satelliten-Signalen solltest Du schon eine scharf bündelnde Richtantenne oder einen Spiegel benutzen.

Wichtig ist, dass Du Dir zuerst definierst, welche Frequenzen Du empfangen möchtest. Liegen diese z.B. zwischen 1 und 5 GHz, solltest Du beim SDR-Empfänger auf keinen Fall sparen, denn nur die höherpreisigen Geräte kommen auch über 1 GHz. Auch an der Antenne bitte nicht sparen. Ein Spiegel mit einem LNB, oder eine Langyagi mit hohem Gewinn sollten für Dich Standard sein.

Und wie gesagt: Für den reinen Empfang braucht nichts und niemand eine Amateurfunk-Genehmigung ;-)

Achja - fang bitte gar nicht erst an, mit Billig-handfunkgeräten aus Fernost herumzuexperimentieren. Diese können ab Haus nur FM empfangen, sind in Qualität und Empfangsleistung unterirdisch, um Gegensatz zu einem SDR.

Solltest Du weitere Fragen haben, melde Dich ruhig bei mir.

    Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Funkprofi
    Alex0520 
    Fragesteller
     11.02.2024, 16:05

    Vielen Dank für die Antwort :)

    Dann werde ich mich jetzt mal in das Thema SDR einlesen ;)

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    Traveller5712  11.02.2024, 17:59
    @Alex0520

    Im Endeffekt ist so ein Teil eine eierlegende Wollmilchsau - weil nur die PC-Software bestimmt, was Du empfangen kannst ;-) Das macht den Empfänger massiv billiger.

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    In Deutschland und den meisten EU Ländern leider ja. Und wenn Du die Lizenz hast, dann hast Du auch gelernt welche Frequenzen Du nicht abhören darfst. Das ist wie mit dem Führerschein. Wenn Du den hast, musst Du Dich an die Verkehrsregeln halten.

    Man darf keine Frequenzen abhören die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Egal ob mit oder ohne Lizenz. Das beste Beispiel ist hier der Polizeifunk, es ist strafbar den abzuhören.

    In den USA sieht das ganz anders aus. Du darfst alle Frequenzen die Du empfängst benutzen, rechtlich gesehen gehören die Funksignale die Du mit Deiner Antenne bekommst dir. Das kennt man aus US Filmen wo ein Detektiv oder Jemand anderes den Polizisten sogar sagt "Hab's im Polizeifunk gehört!". Man darf sogar senden auf beliebigen Frequenzen solange die Funksignale den eigenen Grund und Boden nicht verlassen.

    Zurück nach Deutschland, funken darf man auf Anmelde- und Gebührenfreien Frequenzen, das sind CB-Funk, LPD und PMR Funk. Aber nur mit zugelassenen Geräten. Als Amateurfunker mit Lizenz darf man auf anderen öffentlichen Frequenzen senden und man darf das Gerät selber bauen weil man ja weiß wie man es auf korrektes Senden (Frequenz, Modulation und Leistung) überprüfen kann. Auch wieder wie beim Autofahren. Richtung und Geschwindigkeit muss man als Fahrer überwachen.

    Sendefähige Geräte darfst Du besitzen. Aber Du darfst keine in Betrieb nehmen die auf "den falschen Frequenzen" senden oder das Gerät nicht für die Allgemeinheit zugelassen ist. Das in Betrieb setzen ist bereits strafbar, egal ob man den Sendeteil einschaltet oder nicht.

    Heutzutage ist das aber kein Problem, alles mögliche abzuhören. Dafür gibt es SDR, die "Software Defined Radios". Mit einem alten in Deutschland nicht mehr zu gebrauchenden DVB-T Stick mit bestimmten Chipsätzen (Realtech) kann man Hochfrequenz sampeln und dann von der CPU per Software mischen und decodieren lassen. DVB-T gibt es hier nicht mehr, nur T2. Also bekommt man die Dinger oft sehr billig. Man kriegt die aber auch teuer mit SDR Aufdruck, drin ist das selbe.

    Also schau Dir mal SDR an (ein Raspberry Pi reicht) und da kannst Du dann herumspielen, darfst natürlich die meisten Bereiche die ein SDR kann nicht einstellen ;) ;) ;)

    Seit 1997 sind die Gesetze gelockert. Vorher war es verboten Frequenzen durch mischen zwecks Empfang zu verändern wenn man keine Lizenz hatte. Das ist jetzt erlaubt. Man darf also ein UKW Superhead Radio (mit Frequenzmischung) selber bauen.

    Woher ich das weiß:Berufserfahrung
    Commodore64  10.02.2024, 22:58

    P.S.:

    Für SDR gibt es auch Plugins. Zum Beispiel analoge (S/W) TV Bilder dcodieren, Wetterfaxe angucken usw.

    Vermutlich meinst Du das Wetterfax der Satelliten? Weil die, die Fotos senden sind digital verschlüsselt. Die Wetterdinger senden Faxsignale aus.

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    Traveller5712  11.02.2024, 14:14

    Deine Antwort ist schlich falsch. Für den Empfang von Satellitenbilder etc. ist keine Amateurfunk-Genehmigung notwendig - war es auch noch nie.

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    Commodore64  11.02.2024, 14:20
    @Traveller5712

    Das kommt darauf an ob die Frequenzen für die Öffentlichkeit bestimmt sind oder nicht.

    Und das Betreiben eines sendefähigen Funkgerätes das nicht auf der Allgemeinheit freigegebenen Frequenzen arbeitet ist auch verboten, egal ob man den Sender aktiviert oder nicht.

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    Traveller5712  11.02.2024, 14:46
    @Commodore64

    Beide Aussagen sind unkorrekt.

    Auch Funkamateure dürfen keine Aussendungen empfangen, welche nicht für ihre Funkanlagen oder die Allgemeinheit bestimmt sind. Sollten sie versehentlich etwas derartiges empfangen müssen sie schnell weiterkurbeln und dürfen nicht darüber reden. Daher ist Deine ursprüngliche Antwort eben inkorrekt.

    Und selbstverständlich darf JEDER ein Funkgerät besitzen und es zum Zwecke des Empfangs benutzen. Lediglich das Senden ist verboten, wenn man keine Genehmigung oder Zuteilung besitzt oder sich auf eine Allgemein-Zuteilung berufen kann. Der Besitz und Betrieb solcher Funkgeräte war früher tatsächlich einmal verboten. Jedoch wurde diese Vorschrift schon vor einigen Jahrzehnten abgeschafft. Jeder dürfte heute einen KW-Transceiver mit 200 Watt mit 1,5 kW Endstufe besitzen. Solange er den TRX nur als Empfänger betreibt, hat er noch gegen kein Gesetz verstoßen.

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    Commodore64  11.02.2024, 15:03
    @Traveller5712
    Auch Funkamateure dürfen keine Aussendungen empfangen, [...] Daher ist Deine ursprüngliche Antwort eben inkorrekt.

    Meine Antwort war:

    Und wenn Du die Lizenz hast, dann hast Du auch gelernt welche Frequenzen Du nicht abhören darfst.

    Und was ist daran falsch? In wie fern unterscheidet meine Aussage das von Deiner Aussage? Was macht Meine Aussage falsch und die selbe Aussage nur anders formuliert von Dir richtig?

    Und selbstverständlich darf JEDER ein Funkgerät besitzen und es zum Zwecke des Empfangs benutzen. Lediglich das Senden ist verboten,

    Besitzen ja, ich zitiere mich da noch mal selber:

    Sendefähige Geräte darfst Du besitzen. Aber Du darfst keine in Betrieb nehmen die auf "den falschen Frequenzen" senden oder das Gerät nicht für die Allgemeinheit zugelassen ist. Das in Betrieb setzen ist bereits strafbar, egal ob man den Sendeteil einschaltet oder nicht.

    Also noch mal, besitzen ja, Betriebsbereit machen NEIN! Und wenn man das Ding einschaltet, dann ist der Sender Betriebsbereit und das ist nicht erlaubt!

    § 9 AFuG
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen a) § 3 Abs. 3 oder b) § 5 Abs. 4 Nr. 2 eine Amateurfunkstelle betreibt oder 2. entgegen § 5 Abs. 5 Satz 2 eine Nachricht übermittelt. 
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe b mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. 
    (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Regulierungsbehörde.
    

    Wenn man ein sendefähiges Gerät betreibt, dann ist das der Betrieb einer Amateurfunkstelle. Dass man die Sendetaste nicht drückt ist egal, da steht nirgendwo dass es nur dann Ordnungswiedrig ist wenn man die Sendetaste drückt.

    Du behauptest also, dass man das darf, AFuG besagt, dass das bis zu €10000 kostet. Würdest Du denn die Kosten übernehmen wenn der Fragesteller erwischt und zur Geldstrafe verurteilt wird?

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    Alex0520 
    Fragesteller
     11.02.2024, 16:05

    Danke für die schnelle Antwort :)

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    Commodore64  11.02.2024, 16:19
    @Alex0520

    Also auch wenn viele hier leichtfertig sagen, dass es OK ist Sendefähige Geräte zu benutzen solange man nicht die Sprechtaste drückt, mach das besser nicht. Bis zu €10.000 sind viel Geld!

    Spiel lieber mit einem SDR.

    https://www.amazon.de/Elprico-1-MHz-1-7-GHz-Vollbandempf%C3%A4nger-Funkkommunikationssystem-basiertes-Software-definiertes-default/dp

    Oder noch besser einen veralteten DVB-T(1) Stick. Die Dinger darf jeder betreiben. Per SDR Software können die halt viel mehr als gedacht. Also ist das einstecken des Dings in einen Computer völlig legal.

    Das nutzen bzw. einstellen einer SDR Software auf "verbotene" frequenzen ist nicht legal, aber wer will das irgendwie nachweisen?

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    Nur zum senden braucht man eine Lizenz.

    Wenn man nur empfangen will, bringt die Lizenz nichts.