wärmepumpe neu eingebaut kann noch eine förderung beantragt werden und wo?

1 Antwort

Die Förderungen müssen VOR Beginn der Arbeiten mindestens beantragt sein, besser ist, bis zur Genehmigung zu warten. Eine Antragstellung nach Umbaubeginn oder gar Fertigstellung ist nicht zulässig. In den Anträgen muss an bestätigen, dass man mit der Maßnahme bei Antragsstellung noch nicht begonnen hat. Zumindest gilt das für alle anderen energetischen Sanierungen (Dämmung usw). Ich gehe davon aus, dass es bei der Heizung auch nicht anders ist.