Wäre das bereits Mord?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mord ist ein Totschlag, der Qualifizierungsmerkmale ("Mordmerkmale") erfüllt. Siehe dazu § 211 StGB.

Das Problem, dass du siehst, dass jemand nicht "aktiv handelt", ist jedoch gar keines.

Das StGB hat ja auch einen allgemeinen Teil, der für alle Straftaten gilt - da lohnt es sich bisweilen nachzuschauen!

Denn: auch das Unterlassen - also nicht-handeln - kann strafbar sein, auch wenn im besonderen Teil im Straftatbestand nur aktives Handeln unter Strafe gestellt ist, § 13 StGB.

Nebenbei bemerkt: das (der allgemeine Teil) ist auch der Grund, warum bei § 211 StGB nirgendwo steht: "Der Versuch ist strafbar." - ist halt ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB), da ist der Versuch immer strafbar (§ 23 Abs. 1 StGB).

Wie du § 13 StGB entnehmen kannst, ist das bei den sogenannten "unechten Unterlassungsdelikten", an weitere Voraussetzungen gebunden: Der Täter muss "rechtlich dafür einzustehen" haben ", daß der Erfolg nicht eintritt". Heißt: es muss eine Garantenstellung -bzw. Pflicht des Täters bestehen.

Was Garantenpflicht bedeutet und weiterführend zum Unterlassungsdelikt: Siehe der Wikipedia-Artikel zu Unterlassungsdelikten. Oder als Video hier.

Damit Mord vorliegt, muss ein Mordmerkmal vorliegen.

Würde der Pfleger seine Patienten ausschließlich deshalb verhungern lassen, weil er Freude am Töten empfindet (z.B.: aus Zeitvertreib oder sportlichem Ehrgeiz), dann wäre das Mordmerkmal der Mordlust erfüllt.

Würde er die Patienten verhungern lassen, damit diese nicht mehr seine früheren Straftaten anzeigen können (Misshandlungen, Diebstähle) - dann kommt das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht in Betracht.

Man kann allerdings zB auch diskutieren, ob nicht so oder so auch aufgrund des Verhungerns und Verdurstens der Patienten jedenfalls das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt ist.

Es kommt eben - wie immer - auf die Details des Falls an.

Genaueres zu den Mordmerkmalen.

Übrigens:

Sehr zu empfehlen ist der Podcast "Sprechen wir über Mord?" vom SWR2. ;-)

Mord ist Tötung aus niederen Beweggründen. Wenn man das nachweisen kann ist es Mord.


prmaio 
Fragesteller
 12.06.2022, 03:54

Welche niederen Beweggründe ?

Mord durch nichts tun ? Wenn sich alle weigern so einen Job zu machen, hätte man ja auch keine Handhabe. Man kann ja niemanden zwingen als Pfleger zu arbeiten.

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TheoPhysi  12.06.2022, 03:58
@prmaio

Nichtstun ist unterlassene Hilfeleistung. Mord ist wenn man z. B. einen Menschen tötet einfach nur aus Hass oder weil man an sein Geld will. Wenn man durch die Tötung seine Selbstsucht befriedigt sozusagen.

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Kann durchaus als Mord gewertet werden.

Wenn ich meinen Nachbarn in meinen Keller sperre um ihn da qualvoll verhungern zu lassen, werde ich auch nicht nur wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Ich hab ihn ja nur eingesperrt, verdurstet ist er von ganz allein ;)

Aber für Mord braucht es eine Tötungsabsicht und ein niederes Motiv. Sonst kann es auch Totschlag etc werden

Das wäre eine unterlassene Hilfeleistung.