Frage zum aktiven Sterbehilfegesetz in den Niederlanden: Zählt folgendes Vorgehen zur aktiven oder passiven Sterbehilfe?

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2 Antworten

Unsinn! Ein Vormund oder Betreuer darf nicht in die Tötung einwilligen!

Und mit den entsprechenden Vorschriften in den Niederlanden hast du dich wohl auch nicht richtig befasst

In den Niederlanden gibt es ja die aktive Sterbehilfte für Jedermann. Meist wird dieses Gesetz bei psychisch kranken Straftätern oder behinderten Kindern angewandt. (...)So kann der Vormund über eine Euthanasie entscheiden. Ist zwar Mord, wird aber vom Deutschen Volke seit 1933 als Euthanasie bagatellisiert.

Ich hoffe du berücksichtigst hier aber auch, dass der Wille des Kindes und vor allem die Situation des Kindes miteinzubeziehen ist. Bei einem todkranken sechsjährigen Kind, das jeden Abend seine Mama anbettelt dass sie endlich machen soll dass es aufhört sehe ich eigentlich keinen Grund das zu verweigern. Kurz gesagt... es müssen klare Indikationen für die Anwendung von Sterbehilfe vorliegen.
Schlicht 'behindert' zu sein reicht dafür soweit ich lesen konnte, nicht aus. Dementsprechend unsinnig ist der Vergleich mit dem Dritten Reich.
Zumal auch nicht jede Psychische Krankheit gleich eine Betreuung nach sich zieht, ich hoffe das ist dir bewusst.

Auch in Deutschland gibt es noch ein Sterbehilfegesetz, wo Menschen gegen ihren Willen euthanasiert werden.

Ach ja?

Eine Freundin von mir (ehemalige Ärztin, hat ihre Lizenz verloren) hat mir erzählt, wie es hier in DE gemacht wird:

Bei Leuten die ihre ZUlassung verlieren bin ich grundsätzlich skeptisch was den Wahrheitsgehalt der Aussage angeht... das mal vorweg.

Nun meine Frage: Zählt dieses Vorgehen zur aktiven oder passiven Sterbehilfe? Es wird ja eigentlich nur passiv geblieben, da die Person selber einatment.

Das Vorgehen WÄRE aktiver Mord... findet aber so heutzutage nicht in dem Umfang statt, den du uns hier weißmachen willst. Das sind dann eher Einzelfälle... und die werden dann vermutlich als MORD abgehandelt und abgeurteilt.

Auch gibt es Gesetze, welches aktive Sterbehilfe in Deutschland von der Strafbarkeit befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person gegen ihren Willen euthanasiert werden. Die, die diese Euthanasie durchführen, werden nicht bestraft.

Kritisch. Wenn eine veraltete Patientenverfügung vorliegt, der Wille sich zwischenzeitlich aber geändert hat, wenn die Angehörigen einwilligen bei einer nicht mehr IRGENDWIE geartat einwilligungsfähigen Person (also TATSÄCHLICH gesehen. Egal wie Dement die Person ist, kein Arzt wird ihn oder sie umbringen, wenn sie Lebenswillen zeigt, EGAL was die ANgehörigen sagen)... damit hat sich die Sache dann.