Vortrag des Lehrers aufnehmen zum späteren Nachvollziehen der Inhalte?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solche Programme gibt es schon. Sie werden von Anwälten und anderen Personen genutzt, Sie nehmen Sprache auf und geben geschriebenen Text aus.

Bei Unterricht oder Vorlesungen kann es sein, dass es keine gute Tonqualität gibt. Im Schulunterricht reicht es eigentlich, wenn man konzentriert zuhört und sich das Wichtigste einfach zusammenfassend mitschreibt - sofern man schreiben kann, was ja heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist. Die Zusammenfassung kann man dann zum Lernen als Audio-Datei selbst aufsprechen. So haben tausende von Abiturienten und Studenten erfolgreich gelernt.

Die Erfahrung zeigt, dass komplette Unterrichtsstunden oder Vorlesungen doch nicht nachgehört werden. Es wird nach schon sehr kurzer Zeit einfach zu viel und dauert zu lange.

Hinzukommt noch, dass die Vorlesung als geistiges Eigentum der Lehrkraft dem Urheberrecht unterliegt und nicht einfach aufgeschrieben und verbreitet werden darf.

Es gibt ein Unternehmen, das für solche Arbeiten Studenten anwirbt. Ich habe so ein Angebot auch schonmal bekommen - und denen geschrieben, dass das illegal / strafbar ist.


NicolasHelbig 
Fragesteller
 24.01.2022, 18:51

Naja, es ist schon so, dass man technisch gesehen alles hat, wenn man mitschreibt und aufpasst, aber es gibt durchaus Situationen, bei denen es sinnvoll sein kann, sich auf ein zusätzliches Medium stützen zu können.

Außerdem sehe ich daher eine Transkriptions App auch als sinnvoller als eine Audioaufnahme an, da man die Transkription später irgendwo einfügen und dann nach Stichworten suchen kann.

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maria38000  24.01.2022, 18:53
@NicolasHelbig

Wenn man für eine bestimmte Aufgabe / Frage keine Aufzeichnungen hat, kann man immer noch googeln.

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maria38000  24.01.2022, 19:08
@NicolasHelbig

DAs was ich meine ist auch eine Transkriptions-App - nur für den Computer. Aber heute gibt es ja fast alles auch fürs Handy - ich fürchte nur, die Qualität ist schlecht. Das Hauptproblem wird sein einen qualitativ guten Ton-Input zu bekommen.

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NicolasHelbig 
Fragesteller
 24.01.2022, 19:19
@maria38000

Ich denke, das wird das kleinste Problem, insbesondere der Lehrer, der gerne Sachen in schnell erklärt, steht oft direkt vor mir, weil ich direkt neben dem Whiteboard sitze.

Außerdem sind Mikrofone mittlerweile in Tablets schon extrem gut geworden.

Wäre halt so eine Sache mit Smartphone Apps, da man dafür das Android Subsystem für Windows installieren müsste, was noch nicht offiziell draußen ist.

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NicolasHelbig 
Fragesteller
 24.01.2022, 19:21
@maria38000

Ich möchte eher ungerne etwas probieren, was möglicherweise strafbar sein könnte...

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maria38000  24.01.2022, 19:23
@NicolasHelbig

WEnn du es nur für dich machst und nicht groß rumposaunst, kann dich keiner bestrafen. Allerdings ist das Aufnehmen von Unterrichtsbeiträgen ähnlich wie das Fotografieren im Unterrichtsraum. Es kann von der Lehrkraft verboten werden und auch die Mitschüler können dagegen sein.

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NicolasHelbig 
Fragesteller
 24.01.2022, 19:49
@maria38000

Wie gesagt, dass das Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, sehr gering ist, sollte kein Grund dafür sein, es zu tun.

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maria38000  26.01.2022, 11:04

Danke für den Stern.

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maria38000  26.01.2022, 11:14

Danke für den Stern.

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Nein, das ist ohne eine explizite Erlaubnis verboten. Damit verstößt du gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.


NicolasHelbig 
Fragesteller
 24.01.2022, 20:11

Die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes gilt aber doch nur in Umgebungen, in denen Privatsphäre erwartbar ist, oder nicht?

Ein Klassenraum mit weit geöffneten Fenstern und 25 Tablets und ebenso vielen (passiven) Smartphones erfüllt diese Bedingung meiner Meinung nach eher nicht. Ich weiß, meine Meinung ist egal, aber dennoch: Greift das hier wirklich?

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WECoyote  24.01.2022, 20:13
@NicolasHelbig

Das gilt vor allem für den Unterricht. Du kannst beim Verstoß dagegen bon deinen Lehrer und jedem einzelnen Mitschüler verklagt werden.

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NicolasHelbig 
Fragesteller
 24.01.2022, 20:15
@WECoyote

Aber es geht immer noch um das ,,das nicht öffentlich gesprochene Wort". Das Klassenzimmer befindet sich m.M.n. dazwischen.

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WECoyote  24.01.2022, 20:36
@NicolasHelbig

Nein, befindet es sich nicht!

Heimliche Tonaufnahmen

Nach § 201 StGB ist es strafbar das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder die Aufnahme zu gebrauchen beziehungsweise Dritten zugänglich zu machen. Eine Nichtöffentlichkeit im Sinne des § 201a StGB liegt immer dann vor, wenn das Wort nicht an die Allgemeinheit, sondern an einen abgegrenzten Personenkreis, der etwa aufgrund der sachlicher Beziehungen miteinander verbunden ist, gerichtet ist (= Schule).“

㤠201 Strafgesetzbuch (StGB) - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmtoder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
  3. .…….

(4) Der Versuch ist strafbar.“

(https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/weit/handy/aufnahme/)

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Wichtig wäre für dich erst mal das so eine Transkription durch sowas überhaupt von einem Lehrer erlaubt wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

maria38000  24.01.2022, 18:52

Vor allem dann, wenn man versucht, das Transskript zu verbreiten - ist es illegal /strafbar.

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NicolasHelbig 
Fragesteller
 24.01.2022, 19:16
@maria38000

Naja, stimmt, aber wenn ich einen Unfall baue und nicht Fahrerflucht begehe, habe ich das Problem auch nicht, das heißt aber nicht, dass die Situation gerettet wäre.

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