Vormieter soll selbst eingebauten Sonnenschutz entfernen - muss er sich ankündigen und darf er Arbeiten an der Fassade vornehmen?

1 Antwort

Wenn es ist wie in Deutschland, solltest du ihn nach Terminvereinbarung reinlassen. Sollte der Vormieter den ursprünglichen Zustand nicht wieder herstellen können ist es Sache des Vermieters, dies beim Vermieter zu reklamieren. Es ist schließlich sein Eigentum und es ist grundsätzlich so, dass Einbauten in Mietobjekten bei Auszug wieder rückgebaut werden müssen.

Du kannst dann gegenüber dem Vermieter ggf. Mietminderung geltend machen. Hierfür ist allerdings der Rat eines Rechtsanwalts erforderlich. Ich würde dir jedenfalls dringend davon abraten, nach dem Bauchgefühl Miete einzubehalten.