Vormieter soll selbst eingebauten Sonnenschutz entfernen - muss er sich ankündigen und darf er Arbeiten an der Fassade vornehmen?
Ich habe in Österreich eine neue Mietwohnung bezogen. Der Vormieter hat außen am Balkon einen Sonnenschutz für Balkontür und Fenster angebracht. Dabei hat er auf einer Seite Teile der Fassade entfernt, damit das Rollo da reinpasst und sich absenken lässt. Bei der Übergabe der Wohnung wurde mir gesagt, das ich wegen der Ablöse des Sonnenschutzes mit dem Vormieter sprechen solle. Diesem habe ich mitgeteilt, daß ich den Sonnenschutz nicht haben möchte und er doch den ursprünglichen Zustand wieder herstellen solle. Daraufhin sagte der Vormieter, das er damit nichts zu tun habe und ich mich mit der Vermietungsgesellschaft in Verbindung setzen soll - dies habe ich getan. Der Vormieter hat nun bis 31.8. Zeit, den Ursprungszustand wieder herzustellen.
Muss der Vormieter sich ankündigen, wenn er den Sonnenschutz entfernen und meine Wohnung betreten möchte? Wenn ja, wie viele Tage im voraus?
Darf der Vormieter selbst die Fassade des Hauses instand setzen?
Der Vormieter hat mir mitgeteilt, daß derselbe, der den Sonnenschutz eingebaut hat auch den Rückbau vornehmen und die Fassade instandsetzen wird.
Wenn ich mir anschaue, wie das eingebaut wurde, wird mir Angst und Bange bei dem Gedanken.
Weiterhin ist das Fenster mit zahllosen Löchern durchgebohrt worden. Für die Führung der "Stricke", welche den Sonnenschutz hoch- und runterlassen ist ein 6x3 cm großes Loch durch das komplette Fenster gemacht worden.
Muss der Vormieter auch das Fenster erneuern?
Mfg Conrad
1 Antwort
Wenn es ist wie in Deutschland, solltest du ihn nach Terminvereinbarung reinlassen. Sollte der Vormieter den ursprünglichen Zustand nicht wieder herstellen können ist es Sache des Vermieters, dies beim Vermieter zu reklamieren. Es ist schließlich sein Eigentum und es ist grundsätzlich so, dass Einbauten in Mietobjekten bei Auszug wieder rückgebaut werden müssen.
Du kannst dann gegenüber dem Vermieter ggf. Mietminderung geltend machen. Hierfür ist allerdings der Rat eines Rechtsanwalts erforderlich. Ich würde dir jedenfalls dringend davon abraten, nach dem Bauchgefühl Miete einzubehalten.