Vorladung zur Polizei als Jugendlicher?

6 Antworten

Ich würde hingehen, und zumindest mal zuhören, was sie zu sagen haben. Du musst da keine Aussage geben, aber es würde dir helfen zu verstehen.

Und was soll schon passieren? Zu einer Schießerei wird es schon nicht kommen, und ins Gefängnis brauchst du noch ein großes Stück.

und hatte noch nie was mit der Polizei zutun

Und was soll das aussagen? Es könnte auch bedeuten, dass du bisher Glück hattest. Egal- es kommt darauf an: Wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft einlädt, dann musst du hin, sonst nicht. Aber wie auch immer, wenn du hingehst, erfährst du erstens, worum es geht, und musst 2. keinerlei Aussagen zur Sache machen. In deinem Fall ist es vielleicht besser, hinzugehen, um zu erfahren, was vorliegt. Aber daran denken, dass das Profis sind, und alles, was du sagst, gegen dich verwendet wird.

Du musst nicht zur Polizei gehen. Erst wenn die Staatsanwaltschaft dir schreibt musst machen was da drin steht.


wiki01  05.11.2019, 12:21
Erst wenn die Staatsanwaltschaft dir schreibt musst machen was da drin steht

Und wenn die Polizei im Auftrag der StA schreibt.

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LenaNow  05.11.2019, 12:22
@wiki01

Dann steht das im Brief so drin. Davon hat der FS aber nichts gesagt also bleibe ich bei meiner Aussage.

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wiki01  05.11.2019, 13:03
@LenaNow
Also bleibe ich bei meiner Aussage.

Kannst du gerne. Mir ziemlich wurscht. Tatsache ist, dass dieses kleine Merkmal gerne übersehen / überlesen wird.

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Wenn du nicht willst, dass die bei dir vorbei schauen, dann würde ich da hingehen und notfalls jede Aussage verweigern.


MarvinCologn17 
Fragesteller
 05.11.2019, 13:43

Alles klar. Ich werde aufjedenfall hingehen. Eventuell hat dort jemand angerufen und gesagt, dass ich mit den Codes Geld verdiene oder sowas... Ich gehe einfach hin und höre mal was die mir vorwerfen. Ich hoffe es kommt keine hohe Strafe dabei raus, das könnte ich jetzt garnicht gebrauchen :/

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Einer Vorladung von der Polizei musst du nicht zwingend Folge leisten. Die Polizei wird dann deine Akte mit einem entsprechenden Vermerk an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und du wirst von dort vorgeladen. Dieser Vorladung musst du Folge leisten.

Ob du schon jemals mit der Polizei zu tun hattest, oder nicht, spielt keinerlei Rolle.