Voraussetzung zur Ausbildung zur Erzieherin in Hamburg?

1 Antwort

Zweijährige Vollzeitschulische Ausbildung - FSP2 (fsp2-hamburg.de)

der Knackpunkt dürfte da liegen

die Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogische Assistentin / zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (APO SPA) vom 31.Oktober 2007 in der am 31. Januar 2013 geltenden Fassung oder einer zeitlich nachfolgenden Fassung erfolgreich abgeschlossen hat 

gemeint ist dabei die Ausbildung in Hamburg - nach der dort geltenden landesgesetzlichen Regelung

was da in Niedersachsen "anders" ist, wissen vermutlich nur Fachleute

es entscheidet aber in jedem die Schule über die Zulassung