Voraussetzung zur Ausbildung zur Erzieherin in Hamburg?
Ich habe in Niedersachsen den sozialpädagogischen Assistenten gemacht und möchte nun in zwei jähriger Form den Erzieher machen. In Niedersachsen ist das keine Problem, jedoch hat eine Schule aus Hamburg mir zurück gemeldet, dass ich, weil ich den SPA nicht in Hamburg gemacht habe, für den Erzieher die drei jährige Form besuchen muss.
Weiß jemand, ob das nur für diese Schule gilt, oder ob das eine allgemeine Vorgabe ist? Ich finde im Internet nichts dazu und auf den Webseiten steht nichts konkretes.
Ich habe leider Zeitdruck mit der Frage, da sich gerade eine Wohnmöglichkeit ergeben hat und ich deswegen nicht bis Dienstag warten kann um dort anzurufen
Danke im voraus :)
1 Antwort
Zweijährige Vollzeitschulische Ausbildung - FSP2 (fsp2-hamburg.de)
der Knackpunkt dürfte da liegen
die Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogische Assistentin / zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (APO SPA) vom 31.Oktober 2007 in der am 31. Januar 2013 geltenden Fassung oder einer zeitlich nachfolgenden Fassung erfolgreich abgeschlossen hat
gemeint ist dabei die Ausbildung in Hamburg - nach der dort geltenden landesgesetzlichen Regelung
was da in Niedersachsen "anders" ist, wissen vermutlich nur Fachleute
es entscheidet aber in jedem die Schule über die Zulassung