Von verletztengeld zu krankengeld ?
Diese frage wurde mir gestellt und ich bin der Meinung dass wenn der betroffene von der BG verletztengeld bezogen hat, nach einiger Zeit dann anderweitig erkrankt, er somit Anspruch auf nahtlosen Übergang zum Krankengeld hat. Solange es sich noch in der Zahlungsfrist von 72 wochen befindet. Liege ich richtig ? Oder hat der Betroffene in dem Fall dann einfach Pech, wenn er sich anderweitig verletzt, oder erkrankt ist, ?
1 Antwort
Welche Fallgestaltung genau meinst du?
Wenn jemand im Verletztengeldbezug ist und anderweitig erkrankt, wird das Verletztengeld fortgezahlt, solange in Bezug auf die Unfallverletzung noch Arbeitsunfähigkeit besteht.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf den Unfall endet, entsteht nahtlos ein Anspruch auf Krankengeld, wenn sich die Zeiträume überlappen und der Grund für die Arbeitsunfähigkeit dann eine andere ist.