Von verletztengeld zu krankengeld ?

1 Antwort

Welche Fallgestaltung genau meinst du?

Wenn jemand im Verletztengeldbezug ist und anderweitig erkrankt, wird das Verletztengeld fortgezahlt, solange in Bezug auf die Unfallverletzung noch Arbeitsunfähigkeit besteht.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf den Unfall endet, entsteht nahtlos ein Anspruch auf Krankengeld, wenn sich die Zeiträume überlappen und der Grund für die Arbeitsunfähigkeit dann eine andere ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung