Vom Piloten zum Infanterist?

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Du trägst die Abzeichen, die der Truppenzugehörigkeit dienen. Darüber hinaus dürfen erworbene Fertigkeiten als Tätigkeitsabzeichen weiter getragen werden. Also in dem Fall die Luftfahrzeugführerschwinge in der Ausführung der erreichten Qualifikation. Es darf also beispielsweise ein Soldat, der Fallschirmjäger war, sein Tätigkeitsabzeichen weiterhin auf seinem kleinen Dienstanzug tragen, ebenso natürlich ein Luftfahrzeugführer, der seine Ausbildung abgeschlossen hat.

Denkbar ist das aber nur, wenn der Luftfahrzeugführer in seiner Verwendung untauglich wird.

Andere Abteilung, andere Insignien. Der chirurg geht auch nicht im Taucheranzug in den OP Saal.