Vom mittleren Dienst zum gehobenen Dienst?
Mein Bruder ist 18 und macht vorraussichtlich nächstes Jahr sein Abi. Er möchte Beamter im gehobenen Dienst werden. Allerdings möchte er nicht studieren, sondern einen Ausbildung machen. Jedoch muss man ja dafür eig. studieren. Also heißt das dann, dass er im mittleren Dienst eine Ausbildung machen würde. Er würde dann also im mittleren Dienst anfangen..Besteht die Möglichkeit im Laufe der Zeit in den gehobenenen Dienst zu kommen bzw. wie sieht es mit den Gehaltsklassen im mittleren Dienst aus, wie (gut/schnell) kann man sich da hocharbeiten??
4 Antworten
uerst einmal muß Dein Bruder ein gutes Abi hinlegen, um sich vorstellen zu können. Danach muß er noch eine Aufnahmeprüfung mitmachen. Bei Bestehen wird er im mittleren Dienst angenommen. Doch ohne weiteres Studium wird er nicht so leicht in den gehobenen Dienst kommen. Er wird viele Jahre im mitleren Dienst bleiben und durch gute Beurteilungen langsam in höhere Gehaltsklassen aufsteigen. Wenn er sehr gut ist, wird er in späteen Jahren auch in den gehobenen Dienst aufgenommen werden. Das wird aber noch etliche Zeit dauern.
Die Ausbildung zum Beamten für den gehobenen Dienst ist kein Studium im normalen Sinn. Man ist 3 Jahre im Vorbereitungsdienst in den 3 Jahren gibt es Verwaltungpratika, Lehrgänge und einige Monate Studium an einer Verwaltungshochschule.
Theoretisch kann er die Ausbildung zum mittleren Dienst machen und sich durchdienen. Je nach Verwaltungszweig kann er mit Ende 30 in der Endstufe des mittleren Dienstes oder auch erst mit Anfang 50. Dann besteht die Möglichkeit das er prüfungsfrei in den gehobenen Dienst wechselt.
Wenn er gut ist, kann er auch prüfungsgebunden in den höheren Dienst wechseln, dass heißt er macht die ganze normale Ausbildung für den geh. Dienst und zwar inklusive des Studiums.
Wenn er Abi hat, soll er sich gleich für den geh. Dienst anmelden.
Früher gab es die "Laufbahnprüfung", um nach einiger Zeit höher eingestuft zu werden (A13...)
A13 ist die Endstufe im gehobenen Dienst und das Eingangsamt für den höheren Dienst.