Volljährigen Sohn mit polizeilicher Hilfe aus der Wohnung werfen?
Hallo zusammen. Ist es möglich, einen volljährigen Sohn, welcher sich weigert zu gehen, mit polizeilicher Hilfe aus dem Haus zu entfernen? Er weigert sich seit zwei Jahren, Ausbildung oder Nebenjob zu suchen und hat das auch weiterhin definitiv nicht vor. Er wird wegen Kleinigkeiten extrem aggressiv, man darf ihn nicht anschauen / ansprechen und schon garnicht im selben Raum sein wie er. Er muss wirklich weg. Aber logischerweise will er aus Hotel Mama nicht ausziehen, folglich geht er auch nicht einfach. Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, ihn aus dem Haus zu entfernen? Unterhaltszahlungen sind wieder eine andere Geschichte - es geht nun erstmal wirklich nur um die räumliche Entfernung. Vielleicht hat da jemand von euch Erfahrung?
13 Antworten
Zuerst solltest Du - wenn es möglich - die aggressiven Angriffe Deines Sohnes sofort in kurzen Worten dokumentieren mit Datum. Dann hast Du etwas in der Hand, wenn Du das Familiengericht anrufst. Das ist nämlich der zweite Schritt. Ich würde mir auf jeden Fall Unterstützung beim einem Fachanwalt holen. Der hat bessere Karten beim Familiengericht.
Leider kann die Polizei nur eingreifen, wenn es zu tätlichen Auseinandersetzungen kommt. Nicht prophylaktisch und damit meistens zu spät.
Ein anderer Gesichtspunkt, den Du vielleicht bedenken sollst: Falls Dein Sohn randaliert und Du die Polizei rufst, Dein Sohn auch gegenüber diesen extrem aggressiv wird, werden sie ihn mitnehmen und u.U.ambulant in die Psychiatrie einweisen.Vielleicht bekommt er dort Hilfe. Das musst Du entscheiden.
Auch dafür wären Deine Aufzeichnungen hilfreich.
Bei Volljährigen drückt sich erfahrungsgemäss das Jufgendamt wo es geht.
Von alleine ändert sich dieser Zustand leider nicht.
Alles Gute
Falls Dein Sohne nicht namentlich im Mietvertrag genannt ist, hast Du prinzipiell das Recht, Deinen volljährigen Sohn vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon erteilst Du Ihm damit ein Hausverbot .
Steht er im Mietvertrag namentlich drinne, wohnt er in der Wohnung offiziell und hat die gleichen Rechte wie Du ( eben dort zu wohnen ) .
Alternativ kannst Du auch ausziehen ( also die Wohnung kündigen ) und ihm beim Umzug einfach nicht mitnehmen.
Nehme ihn im ersten Schritt doch erst einmal "Annehmlichkeiten" weg , wie z.B. "Taschengeld" , "Wäsche waschen" , "Sachen kaufen" usw.
Damit merken Kinder häufig, das sich etwas ändert.
Finanziell gesehen muss Dir nur klar sein , das Du / Deine ex-Mann bzw. der Vater Deines Sohnes auch weiterhin für Deinen Sohn unterhaltspflichtig sein wird, da die Unterhaltspflicht nicht mit dem 18 Lebensjahr endet, sondern erst mit der ersten Ausbildung bzw. Studium .
Das setzt natürlich voraus, das Dein Sohn aktiv wird und etwas macht . D.h. eine Ausbildung oder Studium startet oder noch eine Berufsschule besucht.
Macht er nichts, endet Deine Unterhaltspflicht nach einer Übergangszeit von 4-5 Monaten nachdem er das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Kann er denn nicht bei seinem Vater wohnen ?
Alternativ einen Vorschlag (nur damit Du auch rechtlich gesehen etwas mehr Sicherheit hast ) : Gehe zu einem Anwalt und lasse einen Brief aufsetzen, in dem Du Deinen Sohn aufforderst auf Grund seines aggressiven Verhaltens Dir gegenüber , bis zum ( Datum ) auszuziehen . Die Frist muss zumutbar sein ( z.B. 2 Monate ) .
Warum kann das wichtig sein ?
Wenn Du ihn dann nach 2 Monaten vor dir Tür setzt ( Strichpunkt Schlößer austauschen ) kann es sein, das sich das Sozialamt an Dich wendet, das Du ihn aufnehmen musst. ( er kann denen viele traurige Geschichten erzählen, das er einen Ausbildungsplatz bald hat etc. ) .
Wenn Du aber anwaltlich schon gegen Ihn vorgegangen bist und der Grund im Brief vermerkt ist, hast Du etwas in der Hand.
P.S. So ein Schreiben aufsetzen lassen kostet dich ggf. ~ 120-200 EUR .
Alles in allen - eine schwierige Situation - ich wünsche Dir alles Gute und viel Glück !
Er verlässt doch sicher ab und zu mal das Haus, oder?
In dieser Zeit stellst Du seine Sachen vor die Tür und wechselst das Schloss aus, dass Du Dir vorher besorgt hast.
Wenn er dann (vermutlich) randaliert, kannst Du immer noch die Polizei holen.
Wo also ist Dein Problem?
so einfach geht das nicht. Er würde obdachlos. Man muß das Familiengericht einschalten, dann geht es.
Er ist volljährig und selbst für sich und seinen Unterhalt verantwortlich. Ja, dann droht ihm die Obdachlosigkeit. Dann bewegt er sich vielleicht mal.
er verlässt das Haus tatsächlich nie. also wirklich nie. er zockt den ganzen Tag und hat auch keinerlei soziale Kontakte... rechtlich darf ich seinen Besitz auch nichtmal einfach vor die Tür stellen, soweit ich weiß
Ja, mit der Polizei rauswerfen lassen bei der nächsten Bedrohung - die erteilt ihm dann ein Kontaktverbot/ Betretungsverbot bis das beim Amtsgericht durch ist.
Halt er sich nicht dran? Dann
Schlösser auswechseln !assen, konsequent die Polizei rufen, wenn er wieder kommt und herein will.
Die sperrt ihn dann auch mal weg, wenn er denen gegenüber auch so auftritt.
Finanziell:
Bis 25 liegt er leider auf deiner Tasche, aber das kann man stemmen.
Der Unterhalt liegt bei Volljährigen bei 860 €, da wird das Kindergeld aber reingerechnet, so dass sich gut 640 Euro ergeben.
Mehr muss der Spass nicht kosten!
Grundsätzlich immer die Polizei rufen, nie wieder ins Haus lassen!
Bis 25 liegt er leider auf deiner Tasche, aber das kann man stemmen.
Das ist falsch. Wenn der Sohn keine Ausbildung macht, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt. Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn man zügig seine Ausbildung voran treibt.
Das sieht übrigens das Unterhaltsgesetz so vor. Nicht nur die Eltern haben Pflichten, auch die Kinder.
Ich kenne mehrere die kein Problem damit hatten und die Unterhaltspflicht entfiel. Dann würde ich zum Anwalt gehen. Das Unterhaltsgestz gibt klar vor wer Anspruch hat.
Das kann man da abwarten aber spätestens wenn das schief geht sollte Schluß sein.
So sehen die das auch.
Der Jungen ist schwerst polizeibekannt ( wenn die ihn teilweise wegen Widerstsnd in Handschellen abfuhren kommt es halt nicht do gut wenn auf der Innenseite seiner Unterarme ACAB tâtowiert ist.
Bei Verkehrskontrollen auf seinem Mofa ( bis zum Autofuhrerschein hat er es gar nicht erst geschafft ) bekommt er schon Anzeigen, wenn das Teil auch nur 30 lauft...
Aber wie gesagt - aktuell ist er im ersten Lehrjahr als "Fachkraft Lagerlogistik", vielleicht kriegt er ja doch noch irgendwann die Kurve..
Würde es der Polizei melden und hoffe, dass dein Sohn auch ein Kontaktverbot bekommt.
Schließlich sieht man anhand deiner Kommentare unter dieser Frage, dass er dich auch mit einem Messer bedroht.
"Leider" handelt es sich um ein Haus (Eigentum) und nicht um eine Mietwohnung... hätte ich noch einen Ehemann im Haus würde es vielleicht anders aussehen, aber ich bin allein mit ihm. Wenn ich ihm nicht dass kaufe was er gerade braucht etc wird er gleich wieder aggressiv und zückt ein Messer. Die Situation ist wirklich nichtmehr zu ertragen, aber das Jugendamt möchte nichts machen da er volljährig ist :/