Gibt es rechtliche Möglichkeiten um den 20 jährigen Sohn aus dem Haus zu werfen?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtlich gesehen ist man Verpflichtet bis zum 25 Lebensjahr dafür zu Sorgen das dass Kind nen Dach übern Kopf hat! Ich weiss aber nicht wie das in diesen Verhältnissen ist. Ich könnte mir vorstellen das die angesprochenen "Delikte" durchaus eine ausreichende Begründung darstellen den Sohn aus dem Haus zu schmeissen. Da würd ich mich aber Rechtlich nochmal z.B. im Jugendamt oder bei einen Familienanwalt beraten lassen. Viel Erfolg!

Jugendamt einschalten und fragen, wies rechtlich aussieht. wenn er eine ausbildung geschmissen hat, müsste es eigentlich möglich sein. Viel Glück...

Ich weiß nicht ob das mit dem rasschmeißen eine gute idee ist.Es ist immernoch der eigene Sohn ,wenn er schon seit seiner jugend Probleme macht dann sollte zuerst im Elternhaus nach Ursachen gesucht werden.Ich hatte auch einmal große Probleme mit meinem jüngsten (Drogen ,klauen lügen usw.)Aber meine Liebe zu ihm haben mir geholfen das alles durchzustehen.Heute ist er mir für mein ganzes handeln sehr dankbar! und hat es geschaft aus allem raus zu kommen ,nun ist er wieder ein zielstrebiger anständiger Kerl. Die ursache war mein damaliger Partner er hat nur mich gesehen nicht meine Kinder von denen der jüngste die Anerkennung meines Partners suchte. Ich würde jederzeit jeden Kampf für meine Kinder aufnehmen .Kinder sind das was immer bleibt egal was kommt es sind immer die Kinder.

Grundsätzlich glaube ich nicht, dass man, wenn man nicht mehr minderjährig ist, als Kind Versorgungsleistungen wie Geld/Wohnraum o.ä. einklagen kann. Da der Sohn zwanzig ist, müsste man ihn problemlos rauswerfen können.

Das löst nur das grundsätzliche Problem nicht. Vielleicht sollte man ihn mal ernsthaft danach fragen, ob er sich bewusst ist, wo er mit seinem Verhalten hinsteuert. Und ob es vielleicht Gründe gibt, die ihn so handeln lassen.

Chris1968 
Fragesteller
 14.10.2009, 11:38

Grund hat er nur einen. - Stinkfaul

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Raimund1  14.10.2009, 11:42
@Chris1968

das ist schon eine sehr einseitige Sicht - Kinder lernen von den Eltern, ich wäre da sehr vorsichtig mit solchen Aussagen

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Chris1968 
Fragesteller
 14.10.2009, 11:44
@Raimund1

Kinder lernen aber auch durch Freunde, er hatte viele Möglichkeiten, aber das Fluchtfahrzeug bei einem Einbruch fahren, ect findet er wohl cooler

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Hermod  14.10.2009, 11:55
@Chris1968

Verständlich. Grundsätzlich hängt hinter sowas aber auch ein ganzer psychologischer Rattenschwanz. Es wird ihn schätzungsweise kaum positiv beeinflussen, wenn Ihr ihn einfach rauswerft. Dann wäre es schon eher sinnvoll, gemeinsam mit einem pädagogischen Sachverständigen und der Polizei (wenn es Beweise dafür gibt, dass er in Verbrechen verwickelt ist) eine Konfrontation zu suchen.

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Chris1968 
Fragesteller
 14.10.2009, 12:01
@Hermod

alles schon versucht, er hatte auch bevor er 18 wurde einen Jugendbeistand, der mit ihm auch Ausflüge unternahm, allerdings gab auch er die Hoffnung auf

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Du bist nicht gezwungen, ihn im Haus zu lassen. Eine Erziehungspflicht besteht nicht mehr, da der Kerle über 18 Jahre ist.

Aber da berät dich ein Anwalt sicher besser als wir mit unseren verschiedenen Aussagen...