Gibt es rechtliche Möglichkeiten um den 20 jährigen Sohn aus dem Haus zu werfen?
Der Sohn meiner Schwester ist ein fauler Sack, der seine Lehre geschmissen hat, sich überall verschuldet, über keinerlei Geld verfügt, seinen kleinen Bruder und das Geld meiner Schwester beklaut, und nichts tut außer sich wundzuliegen. Ferner muss ich noch sagen dass der Mann meiner Schwester nicht der Vater ist
15 Antworten
Rechtlich gesehen ist man Verpflichtet bis zum 25 Lebensjahr dafür zu Sorgen das dass Kind nen Dach übern Kopf hat! Ich weiss aber nicht wie das in diesen Verhältnissen ist. Ich könnte mir vorstellen das die angesprochenen "Delikte" durchaus eine ausreichende Begründung darstellen den Sohn aus dem Haus zu schmeissen. Da würd ich mich aber Rechtlich nochmal z.B. im Jugendamt oder bei einen Familienanwalt beraten lassen. Viel Erfolg!
Jugendamt einschalten und fragen, wies rechtlich aussieht. wenn er eine ausbildung geschmissen hat, müsste es eigentlich möglich sein. Viel Glück...
Du bist nicht gezwungen, ihn im Haus zu lassen. Eine Erziehungspflicht besteht nicht mehr, da der Kerle über 18 Jahre ist.
Aber da berät dich ein Anwalt sicher besser als wir mit unseren verschiedenen Aussagen...
solange er in einem Ausbildungsverhältnis ist nicht. Wenn er nur gammelt, dann ja. Geht aber nur gerichtlich.
Frag lieber einen Rechtsanwalt deswegen, den brauchst du ja dann ohnehin.
Grundsätzlich glaube ich nicht, dass man, wenn man nicht mehr minderjährig ist, als Kind Versorgungsleistungen wie Geld/Wohnraum o.ä. einklagen kann. Da der Sohn zwanzig ist, müsste man ihn problemlos rauswerfen können.
Das löst nur das grundsätzliche Problem nicht. Vielleicht sollte man ihn mal ernsthaft danach fragen, ob er sich bewusst ist, wo er mit seinem Verhalten hinsteuert. Und ob es vielleicht Gründe gibt, die ihn so handeln lassen.
das ist schon eine sehr einseitige Sicht - Kinder lernen von den Eltern, ich wäre da sehr vorsichtig mit solchen Aussagen
Verständlich. Grundsätzlich hängt hinter sowas aber auch ein ganzer psychologischer Rattenschwanz. Es wird ihn schätzungsweise kaum positiv beeinflussen, wenn Ihr ihn einfach rauswerft. Dann wäre es schon eher sinnvoll, gemeinsam mit einem pädagogischen Sachverständigen und der Polizei (wenn es Beweise dafür gibt, dass er in Verbrechen verwickelt ist) eine Konfrontation zu suchen.
gerichtlich? was muss man dort beantragen?