Verweis wegen zu spät kommen?
Hallo heute war ich mit meinen Freunden in der Mittagspause beim Pizza essen. Das machen wir nicht oft aber da wir heute Schulaufgabe zurückbekommen haben und eine geschrieben haben wollten wir wieder mal eine. Leider standen viele Leute an und die Pizza dauerte extrem lange. Also wir wieder im Klassenzimmer waren, waren wir 12 Minuten zu spät. Gut das ist viel Zeit, aber bei uns ist das noch nie vorgekommen. Es war das erste mal das ich bzw. Wir zu spät waren. Trotzdem gab uns unsere Lehrerin allen einen Verweis. Wir waren zu 6 unterwegs. Jetzt meine Frage :ist der Verweis berechtigt? Was sagt ihr dazu? Vielleicht seit ihr ja selbst Lehrer und könnt euch die Situation vorstellen. Lohnt es sich mit meiner Mutter in die Sprechstunde zu gehen und darüber verhandeln?
Naja meine Mutter ist halt voll ausgerastet als ich ihr von dem Verweis erzählt habe übrigens wir sind alle 14 Jahre alt und gehen auf ein Gymnasium.
LG mpinker
11 Antworten
Ach Gott. Ist doch vollkommen egal ob man einen Verweis hat oder nicht. Soweit ich weiß erlischt der Verweis eh sobald ihr in der Oberstufe seid. Sonstige Auswirkungen hat es auch nicht.
Wegen einem mal zu spät kommen gleich einen Verweis zu geben ist ein bisschen... naja, euer Lehrer ist in diesem Fall einfach ein Kleinsche*ßer. Die Wahrscheinlichkeit dass euer Lehrer nie irgendwo zu spät gekommen ist liegt bei 0.
Finde einen Verweis nicht schlimm. Darüber zu verhandeln... kann man natürlich machen, aber was würde es denn für dich ändern? Ich finde einen Verweis weniger schlimm als eine 6.
Als ich meinen Verweis bekommen habe, haben meine Eltern den einfach nicht unterschrieben. War vollkommen egal.
ist der Verweis berechtigt?
Ja das ist berechtigt. Wir durften während unserer Schulzeit das Schulgelände nicht verlassen. Deine Mutter wird dir was anderes erzählen. Nimm das mal so hin das ist berechtigt.
Nur um nach Hause zu gehen ;) (Wegen der Versicherung undso...)
Zum ersten Mal zu spät gekommen für 12 Minuten?
Da finde ich einen Verweis stark übertrieben!
Ja aber leider ist das subjektiv. Der lehrer hat das recht, weil ja alle 6 unerlaubt nicht im Unterricht waren.
Ja, das stimmt, deswegen habe ich aber einer Wertung der rechtlichen Situation verweigert.
Ist es heutzutage immer noch so: Erst kommt der Eintrag, dann der Tadel und danach der Verweis? Verweise durfte bei uns damals nur der Lehrer mit dem Direktor zusammen (glaube ich) aussprechen.
Deswegen finde ich einen Verweis bei so einer Kleinigkeit nicht angebracht.
Es handelt sich wohl auch nicht im rechtlichen Sinne um einen Verweis. Der stellt tatsächlich eine Ordnungsmaßnahme dar. Über ihn muss ein Bescheid erlassen werden und er ist im Widerspruchsverfahren verwaltungsrechtlich angreifbar! Außerdem kann er auch nur vom Schulleiter oder Teilkonferenzen erlassen werden.
Ich gehe daher davon aus, dass wir es hier rechtlich faktisch mit einer "mündlichen Missbilligung" zu tun haben: "Du, du, mach das bloß nie wieder!"
Ein Verweis ist eine Erziehungsmaßnahme. Da ihr mutwillig zu spät zum Unterricht gekommen seid und dafür auch nicht den hauch einer nachvollziehbaren und akzeptablen Erklärung anzubieten habt, könnt ihr eigentlich froh sein, dass es nur bei einem Verweis blieb. Eine Strafarbeit der Art "Warum ich pünktlich zum Unterricht erscheinen soll", wäre auch noch drin gewesen...
Deine Mutter ist hoffentlich wegen deiner Dickfälligkeit ausgerastet...
Ich würde jetzt einen Verweis viel schlimmer einordnen, als eine Strafarbeit.
Sehe ich das falsch?
Jein. Tatsächlich ist eine Strafarbeit eine erzieherische Maßnahme, ein schriftlicher Verweis jedoch schon eine Ordnungsmaßnahme. Insofern hättest du Recht. Aber hier wurde ja wohl nur ein mündlicher Verweis, besser: eine mündliche Missbilligung, ausgesprochen. Das ist ja praktisch nur ein "Du, du, mach das nicht noch einmal!". :-)
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Ja,der Verweis ist berechtigt, ihr wart zu spät. Ende der Diskussion.
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Ihr habt während der Schulzeit das Schulgelände nicht zu verlassen, da ihr dann nicht versichert seid.
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Ob das nun schon vorgekommen ist oder nicht, ist völlig unerheblich, siehe Punkt 1 und 2.
In der Sprechstunde verhandeln bringt nichts, denn der Lehrer ist absolut im Recht. Ihr habt in mehrfacher Hinsicht gegen die Hausordnung verstoßen, da erübrigt sich jede Verhandlung.
Wir haben das Recht die Schule in der Mittagspause für 45 min zu verlassen.
Wir hatten ja keine schule wir hatten Mittagspause und da darf man das Schulgelände verlassen