Verständnisfrage zu Magazin-Abo?


23.03.2022, 21:28

Weiter in den AGB steht:

Der Vertrag gilt zunächst für die im Angebot beschriebene Mindestlaufzeit. Eine Kündigung innerhalb der vereinbarten Mindestbezugszeit ist nicht möglich. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestbezugszeit ergibt sich aus dem der Bestellung zugrunde liegenden Angebot. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestbezugszeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Dass ich z.B. innerhalb der 3 Monate nicht sagen kann dass ich Ende des 1. oder 2. Monats kündigen möchte ist mir klar. Jedoch ist mit der 3. Satz unklar wie der gemeint ist..

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Bedeutet das, dass ich innerhalb der 3 Monate schriftlich kündigen kann dass das Abo nach den 3 Monaten zu Ende ist?

Klar.

Und wenn ja, muss ich dann innerhalb der 3 Monate auch die 4 Wochen einhalten?

Klar.

Da würde ich Anrufen und genau das Kommunizieren

Jurafuchs  23.03.2022, 21:45

Perfekt, Kündigen natürlich per Telefon. Immer super rechtssicher!

Noch mehr solche Bolzen auf Lager?

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