Verspätung in der Klausur

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Bei angesetzten Prüfungen (z. B. im mündlichen Abitur) gilt jede Verspätung als "durchgefallen".

Bei Klausuren kenne dich das nicht.

Achtung! Ausnahme bei Medienklausur (in NRW): Zu Beginn der Klausur wird z. B. eine Videoaufzeichnung oder Tonaufnahme... o. a. vorgespielt, die Gegenstand der Fragestellung in der Klausur ist. Dann wärst du nicht in der Lage, diese Aufgabe zu bearbeiten - eine Wiederholung der Vorführung würde die anderen Schüler in ihrer Arbeit erheblich stören! -

Eine Unterrichtsstunde gilt allgemein als versäumt (wenn der Lehrer es so sieht), wenn du dich um mehr als 15 Minuten verspätest...

Vorschlag: Schriftliche Beschwerde an den Lehrer (Eingabe über die Schulleitung!) gegen die getroffene Maßnahme, die Klausur nicht in der "Restzeit" anfertigen zu dürfen. - Der Lehrer muss dann schriftlich Stellung nehmen. - Hat sonst noch jemand die Klausur versäumt? Dann ist es einfacher, dich nachschreiben zu lassen.

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Fragesteller
 28.11.2013, 10:26

Es ist ja noch keine Abiturprüfung, es sind dieselben Klausuren die wir seit Anfang der Abiturstufe alle paar Monate/Wochen schreiben... Also würde zumindest das, was du zuerst geschrieben hast, nicht gelten.

Es wurde auch keine Tonaufnahme oder so vorgespielt, soweit ich weiß.

Danke für die Tipps! Ich setz mich mal ans Schreiben :)

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Soweit ich weiß, hättest du mitschreiben können, aber halt nur noch die restliche Zeit. Geh doch mal ins Sekretariat und frag dort nach ob du mit dem Schulleiter darüber sprechen kannst bzw ob du einen Termin mit ihm bekommst.

maxiking80  28.11.2013, 10:15

Das war bei uns auch so...

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