Verlängerung der Bachelorarbeit Begründung?

2 Antworten

Wenn Deine Schwangerschaft normal läuft wahrscheinlich nicht. In Mutterschutz geht man sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, solange Dein Abgabedatum nicht danach liegt ist das vermutlich kein Grund für eine Verlängerung.

Was anderes ist es, wenn Du starke körperliche Einschränkungen hast, die Dich am effektiven Arbeiten hindern. Viele Frauen haben zB massive Probleme mit Übelkeit in den ersten drei Monaten und manchmal auch danach. Es gibt eine ganze Liste weiterer Beschwerden. In diesem Fall brauchst Du aber ein Attest von Deinem Frauenarzt, dass Dir eben das Schreiben der Arbeit als unzumutbar attestiert. Ebenfalls etwas anderes ist es, wenn Du für Deine Arbeit zwingend Kontakt mit kritischen Stoffen und/ oder Situationen hast. Arbeit in vielen Laboren zB wird vermutlich ausgeschlossen sein, ebenso Tätigkeiten in den Du zB schwer heben musst oder Ähnliches.

Wie so ein Attest genau auszusehen hat klärst Du am besten mit dem Prüfungsamt, die sind für solche Dinge zuständig. Es kann sein, dass da bestimmte Sachen drinstehen müssen und nicht jedes X-beliebige Attest reicht. Da sparst Du Dir ggf einen weiteren Anruf/ Besuch beim Arzt, wenn Du da gleich die richtigen Informationen hast.

Die Frage solltest du an das zuständige Prüfungsamt stellen.

Ich persönlich würde in einer Schwangerschaft jetzt nicht unbedingt einen Grund dafür sehen, dass man eine längere Frist zur Anfertigung für die Arbeit bekommt.