Verkehrsregelung durch Polizei?

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(verkehrsregelnde) Zeichen des Polizeibeamten missachtet:

  • 70€ Bußgeld (TBNR 136600; 129 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.19 FeV)
  • Tat wird in der Probezeit als B-Verstoß gewertet (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV)

Haltgebot des Polizeibeamten missachtet:

  • 70€ Bußgeld (TBNR 136606; 129 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.19 FeV)
  • Tat wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV)

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich würde das so sehen.