Verkehrsregelung durch Polizei?
Eine Frage: Wenn an einer Ampel der Verkehr durch die Polizei/Ordnungsamt geregelt wird und dann jemand trotz Aufforderung zu warten weiterfährt, ist das dann gleichgestellt mit einem Rotlichtverstoß? 🤔
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht, Straßenverkehrsrecht
(verkehrsregelnde) Zeichen des Polizeibeamten missachtet:
- 70€ Bußgeld (TBNR 136600; 129 BKat)
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.19 FeV)
- Tat wird in der Probezeit als B-Verstoß gewertet (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV)
Haltgebot des Polizeibeamten missachtet:
- 70€ Bußgeld (TBNR 136606; 129 BKat)
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.19 FeV)
- Tat wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV)
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Ich würde das so sehen.