Verkauf über Ebay, Paket verschwunden was tun?
Guten Tag Community,
ich habe vor ca 2 Wochen etwas über Ebay verkauft. Dieses wurde dann über PayPal bezahlt vom Käufer und ich habe es auch direkt am gleichen Tag noch verpackt und versendet. Nun ist das Paket leider noch nicht bei dem Käufer angekommen. Ich habe natürlich das Paket versichern lassen und auch schon einen Untersuchungsantrag gestellt. Jedoch will der Käufer jetzt sein Geld wieder haben und meinte, dass er das Paket ablehnen würde, falls es doch noch bei ihm ankommen würde. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden und jetzt ist die Frage, muss ich ihm das Geld sofort zurück zahlen oder kann ich warten bis DHL das Paket gefunden hat bzw mir das Geld erstattet hat?
Grüße
Nesro
3 Antworten
Ihr seid beide Privatpersonen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Also eigentlich ist es sein Problem, wenn du den Versand nachweisen kannst (schwierig!). Aber aus dem Grund würd ich warten. Am Ende kommt das Paket noch an und du erstattest zusätzlich das Geld...
Beim Versenden eines Paketes bekommt man eine Quittung.
Aber schon alleine, weil der das Paket versichert hat, hat er eindeutig etwas, womit er den Versand auch nachweisen kann.
Dazu auch Infos direkt von Ebay:
http://www.ebay.de/gds/Versandrisiko-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-/10000000005717031/g.html
"a. Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde."
Theoretisch ja. Ich bin mir eher unsicher, in wieweit der Nachweis auch über den Paketinhalt geführt werden muss. Aber das wäre wohl zu spitzfindig.
Hast Du die Sendungsnummer bei ebay hinterlegt? Das ist ganz wichtig. Denn dann hat er keinen PayPal-Käuferschutz. Für beim Versand abhandene Pakete haftet allein das Versandunternehmen. Du hast einen Nachforschungsantrag gestellt, das ist schon mal gut. Dazu hast Du eine Bearbeitungsnummer bekommen, die Du dem Kunden mitteilst, damit er Dir glaubt.
So, nun wartest Du, was die Recherchen bei der Post ergeben. Wenn das Paket nicht wieder auffindbar ist, bekommst Du den Schaden ersetzt und musst den Betrag dann an Deinen Käufer weiterleiten.
So ist der richtige Werdegang.
Habe direkt über eBay frankiert somit wurde die Nummer direkt an den Käufer übertragen, habe ihm aber auch nochmal ein Foto vom Beleg zukommen lassen welchen ich an der Kasse bekommen habe, sowie auch in ausgeschriebener Form. Die Bearbeitungsnummer, sowie ein Foto von dem Nachforschungsantrag, habe ich dem Käufe noch am Tag der ausstellung übermittelt.
Wenn du eine sendenr hast kannst du den Versand nachweisen und bist somit "raus"
Ja wurde von mir als Privatperson angeboten und von Ihm als Privatperson gekauft. Nachweisen könnte ich das auch durch den Paketschein, sowie den Kassenbon des Paketes und den Untersuchungsauftag.