Verhindert feierliches Urteil den Effekt eines beschworenen Monsters?
Wenn mein Gegner ein Monster Spezial-beschwört, wie beispielsweise Yubel und ich aktiviere als Konter feierliches Urteil oder ernste Warnung, kann Yubel dann trotzdem den Effekt nach der Aktivierung nutzen? Die Frage gilt aber für alle Monster, die einen Effekt haben, wenn sie zerstört werden. Da ich die Beschwörung aber verhindere und diese Karte des Gegners zerstöre, wie verhält es sich damit?
Feierliches Urteil: Wenn ein oder mehr Monster beschworen würden ODER eine Zauber-/Fallenkarte aktiviert wird: Zahle die Hälfte deiner LP; annulliere die Beschwörung oder Aktivierung und falls du dies tust, zerstöre jene Karte.
Yubel: Kann nicht durch Kampf zerstört werden. Du erhältst keinen Kampfschaden aus Kämpfen, an denen diese Karte beteiligt ist. Vor der Schadensberechnung, falls diese Karte in offener Angriffsposition als Angriffsziel gewählt wird: Füge deinem Gegner Schaden in Höhe der ATK jenes angreifenden Monsters zu. Einmal pro Spielzug, während deiner End Phase: Biete 1 anderes Monster als Tribut an oder zerstöre diese Karte. Wenn diese Karte zerstört wird, außer durch ihren eigenen Effekt: Ihr Besitzer kann 1 „Yubel - Terrorinkarnation“ als Spezialbeschwörung von seiner Hand, seinem Deck oder seinem Friedhof beschwören.
Liebe Grüße
Brave
1 Antwort
Ob eine Triggereffekt eines Monster sich aktivert oder nicht, sollte die Beschwörung annulliert werden, hängt schlussendlich davon ab, wie der Triggereffekt geschrieben ist. Beispiel: Sollte bei einem Triggereffekts eines Monster das Spielfeld NICHT erwähnt werden (was bei Yubel der Fall ist), würde der Triggereffekt auch NACH sowas wie Ernste Warnung/Feierliches Urteil triggern (natürlich kann man dann solche Triggereffekte mit "Feierlicher Schlag oder Ernste Warnung (nur wenn der Triggereffekt eine Spezialbeschwören beinhaltet)" verhindern.
Es ist wichtig zu wissen, dass Konterfallenkarten wie: "Feierliches Urteil" nur die sogenannten "internen Spezialbeschwörung" verhindern kann (das kann man an das Wording erkennen, was wie folgt lautet: "beschworen würde/n" ).
Mit "Interne Sperialbeschwörungen" sind Spezialbeschwörungen gemeint, die keine Kette startet bzw entweder durch ihren eingebauten Effekt (der sich nicht aktivert) oder durch eine Spielmechanik Spezialbeschwört werden (Beispiel, eine XYZ-Beschwörung).Triggereffekte starten immer eine Kette!
Ernste Warnung kann interne UND externe Spezialbeschwörungen verhindern!
Monster, die entweder durch ihren eigenen Effekt oder durch ein anderen Effekt, der sich aktiviert bzw eine Kette startet sind externe Spezialbeschwörungen im Gegensatz zu "internen Spezialbeschwörungen", die KEINE Kette startet und das Monster entweder durch sein eignenen Effekt (Beispiel: "Cyber Dracher"/"Kashtira Fenrir") oder durch eine Spielmechanik wie XYZ Monsters intern Spezialbeschwört werden!
Ja, man kann die aktiverung von einer Zauber/Fallenkarten (die was Beschwören würde) annullieren mit Feierliches Urteil, aber eben KEINE Spezialbeschwörung DIREKT, die extern stattfindet und so meinte ich das. Du kannst mit Feierliches Urteil KEIN "Schicksals-HELD - Malicious" verhindern!
Danke für deine Antwort, aber feierliches Urteil kann alles verhindern. Nur feierlicher Schlag annulliert interne Beschwörungen. Das mit "Ernste Warnung" stimmt allerdings. Man kann nämlich mit Feierliches Urteil eine Zauber/Falle annullieren, die eine externe Beschwörung auslösen würde!