Verhältnis zur Kindesmutter?
Hallo. Meine ex hat sich getrennt und in 7 Wochen kommt unser Kind zur Welt. Sie hasst mich weil die Trennung sehr unschön war. Viele Fehler meinerseits. Führte zur Anzeige wegen Stalkings etc. Kontakt nur über Jugendamt möglich. Meint ihr dieser Hass legt sich irgendwann wenn ich mich dann gut um das Kind kümmere?
6 Antworten
Möglich.
Aber vielleicht wäre es gut wenn du dich gut um das Kind kümmerst weil es dem Kind gut gehen soll. Nicht um Mutti irgendwas zu beweisen.
Weil, wenn Mutti das nicht interessiert, hörst du dann auf dich gut um das Kind zu kümmern?
Du hast dich halt daneben benommen.
Nimm deine (begleiteten) Umgangskontakte wahr, verhalte dich deiner Ex gegenüber freundlich und respektvoll und hoffe das es fruchtet. Fang nicht mit irgendwelche Gefühlsduseleien oder versprechen an. Das einzig akzeptable wäre ein "Es tut mir Leid was ich getan habe.", und mehr nicht. Und dann, lass der Zeit ihren Lauf und benimm dich.
es gibt keine betreuten umgänge. welches gericht hat dies festgelegt? er hat das recht auf umgang ohne die km, die braucht er dazu nicht. sie kann dafür sorgen, dass die übergaben ohne sie erfolgen und eine kommunikation ist nicht notwendig - auch nicht bei den übergaben: tür auf, kind rausgeben, wickeltasche und nahrung übergeben - tür zu.
Er darf die Mutter offenbar nur über das Jugendamt kontaktieren. Du glaubst doch nicht das sie sofort mit unbegleiteten Kontakten beginnen?
Und, so wie du das gerade erklärt hat kann man das zwar durchaus machen (Kontakloser Umgang), aber glaubst du wirklich das ist so toll fürs Kind? Irgendwann ist es groß genug um dieses kalte Drama zwischen Mama und Papa mitzubekommen. Das sollte nicht so sein und geht auch anders wenn man sich ein wenig am riemen reißt.
was die km will ist völlig egal. er hat das recht auf umgang und kontaktiert die km per mail oder brief und stellt dort seine forderungen nach umgang und umgangsumfang. wenn die km dies verweigert, geht er in klage und bekommt diesen umfang. es gibt keine auflage das er die km nur über das jugendamt kontaktieren darf. wer will das festgelegt haben? die km darf dies als wunsch vortragen, er muss diesen aber nicht erfüllen. ab vaterschaftsanerkennung hat er das recht auf gemeinsames sorgerecht und normalen umgang. was die km will kann ihm völlig egal sein.
was die km will kann ihm völlig egal sein.
Theoretisch. Praktisch muss sie sich nur Querstellen und auf strafrechtlich Relevantes verhalten wie Stalking hinweisen, und schwupps ist der Umgang begleitet.
Ich hab das Spielchen ja so ähnlich hinter mir. Irgendwann fiel dann selbst der Richterin auf das die Kids irgendwie immer Grün und Blau waren wenn sie mit Mutti allein waren, nicht mit mir. wow...
es ist gut, dass es zeit mit seinen getrennten eltern verbringt. so kann es von anfang an einordnen, dass es eben getrennte eltern hat. deine ex wird von sich aus keinen kontakt wünschen und somit verabschiede dich davon kontakt über das kind zur km zu bekommen. das kann sonst wirklich dazu führen, dass du kontaktverbot nicht nur zur km, sondern auch zum kind bekommst. such dir einen therapeuten und lass dich behandeln. deine art klingt sehr krank.
Okay wenn du das so als besser empfindest werde ich das beherzigen aber das was ich hier schreibe basiert auf Aussagen des Jugendamtes und mir gehts nicht darum das sie und ich Kontakt haben sondern nur darum das das Kind nicht leidet weil ich nicht glaube das ich das Kind anfangs alleine sehe und nur deswegen möchte ich einen halbwegs entspannten Umgang mit ihr, mehr nicht
bis dato kümmerst du dich um garnichts. ein kümmern deinerseits ist seitens der km nicht erwünscht. wenn sie das kind geboren hat, wird sie dich als vater angeben beim jugendamt und du wirst einen termin zur vaterschaftsanerkennung bekommen. ihre anwesenheit ist dabei nicht notwendig, so dass sie dir dabei aus dem weg gehen kann. erkundige dich schon mal welche kosten hier auf dich zukommen.
mit anerkennung der vaterschaft hast du die pflicht unterhalt zu zahlen und das recht auf gemeinsames sorgerecht und umgang mit dem kind. den unterhalt kannst du in der düsseldorfer tabelle ablesen. die erklärung des sorgerechtes kannst du deiner ex schriftlich als aufforderung dies beim jugendamt zu erklären zukommen lassen. du kannst dort schon mal deinen teil unterschreiben und abwarten wie sie sich dazu verhält. wenn sie ablehnt, wirst du klagen müssen. bei der vorgeschichte: strafanzeige wegen stalkings, könnte das eventuell problematisch für dich werden.
gleiches procedere wegen umgang. schick ihr nach der geburt eine umgangsvereinbarung zu:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
bau es in kalenderform auf und trage deine wünsche dort ein. lass ihr dies in zweifacher form zukommen und bitte um unterschrift und rücksendung eines exemplares. wenn sie hier nicht zustimmt, wirst du auch hier klagen müssen.
bis zur geburt des kindes halte ruhe, akzeptiere, dass sie keine kommunikation mit dir wünscht derzeit.
Gib ihr was zeit also sagen wir mal ein halbes jahr versuch ihr zuzeigen das du dich gebessert hast (nicht zu aufdringlich) und erkläre ihr das es um das Wohlbefinden ihres Kindes geht
Dass du dich gut um das Kind kümmerst ist eine BASIS Voraussetzung und dient nicht dazu die Mutter zu beeindrucken.
Ansonsten nimmt die Wut in den meisten Fällen irgendwann ein bisschen ab. Aber das kommt auch darauf an was du dir geleistet hast. Wenn das schon in Richtung 'strafbare Handlungen' geht, dann wäre bei mir nicht in näherer Zukunft mit Vergebung zu rechnen.
Ich habe vermehrt um Treffen gebeten und darum trotz allem an der Schwangerschaft teilhaben zu dürfen. Nahezu täglich und hab über Dritte versucht Kontakt aufzunehmen. Also ich habe ihr nicht aufgelauert oder sie verfolgt oder Ähnliches. Aber permanent geschrieben und gebeten dass ich sie sehen darf. Habe sie unter Druck gesetzt
kommt drauf an was du getan hast nh lass sie einfach irgendwann wird es bestimmt besser aber vielleicht wird sie dich für immer hassen
Auf keinen Fall! Das Kind steht an oberster Stelle nur möchte ich ein halbwegs entspannten Umgang daher die Frage. Dass ich mich so oder so um das Kind kümmere ist ja selbstverständlich