vergesslichkeitsniederwerfung bei betonungsfehler im gebet?


09.04.2024, 06:07

*betonungsfehler

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Muss man die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) vollziehen, wenn man die Al-Fātiḥah wiederholt oder etwas davon?

Frage:

Wie ist das Urteil über die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit), wenn man einen Vers aus der Al-Fātiḥah falsch liest und den Vers wiederholt, und wenn man beim Lesen der Al-Fātiḥah einen Fehler macht und dann die ganze Al-Fātiḥah wiederholt, da man sie beim ersten Mal nicht vollständig zu Ende gelesen hat, sondern beim Fehler aufgehört hat? Und wo ist der Ort der Niederwerfung, vorher oder nachher?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Erstens:

Das Urteil über den Fehler in der Al-Fātiḥah

Wer in der Al-Fātiḥah einen Fehler macht, muss den Fehler korrigieren, da sie ein Rukn (Säule) ist. 

Und wer die Al-Fātiḥah ohne Grund wiederholt, in der irrtümlichen Annahme, dass etwas in der ersten falsch war, (dessen) Wiederholung ist makrūh (verabscheuungswürdig).

Er sagte in "Sharḥ Muntahā al-Irādāt" (1/209): "(Und) es ist für ihn makrūh, (die Al-Fātiḥah zu wiederholen), da es nicht überliefert ist, und um einen Widerspruch dessen (Meinung) zu vermeiden, der sie (damit) für ungültig erklärt hat." Ende.

Und 'Uthmān sagte in seiner Randglosse zu "al-Muntahā" (1/226): "Seine Aussage: (Und die Wiederholung der Al-Fātiḥah); außer wenn es wegen der Befürchtung eines Mangels in der ersten (Rezitation) war." Ende.

Zweitens:

Das Urteil über die Wiederholung der Al-Fātiḥah oder eines Teils davon

Wer die Al-Fātiḥah oder einen Teil davon wiederholt: Wenn er dabei auf einen Laḥn (Fehler) gestoßen ist, der die Bedeutung verändert, wie wenn er das Tā' in "(an'amta)" verbindet, ist es für ihn wājib (Pflicht), die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) zu vollziehen; denn die Sajdah ist für alles wājib, was die 'Amd (Absicht) seines Ṣalāt (Gebets) zunichtemacht.

Er sagte in "Sharḥ al-Muntahā" (1/233): "(Und) die Sajdat as-Sahw (für einen Laḥn, der die Bedeutung ändert,) in der Form (versehentlich oder aus Unwissenheit: ist wājib), denn seine 'Amd macht das Ṣalāt zunichte, also ist die Sajdah für seine Unachtsamkeit wājib, und in ihrer Bedeutung: seine Zunge hat sich mit einer Veränderung des Koranverses versprochen, in einer Weise, die seine Bedeutung ändert, wie: "إن الذين آمنوا وعملوا الصالحات " [Al-Baqarah: 277], dann: "ولئك أصحاب النار هم فيها خالدون" [Al-Baqarah: 39]" Ende.

Wenn es die Bedeutung nicht ändert: Dann gibt es keine Sajdah auf ihn durch die Wiederholung der Al-Fātiḥah oder eines Teils davon.

Und Scheich 'Abd al-'Azīz ibn Bāz, möge Allāh ihm barmherzig sein, wurde gefragt:

"Wie ist das Urteil über jemanden, der als Imām mit den Leuten betete und einen Fehler beim Rezitieren machte, und keiner der Mu'taddīn (Hintermänner) ihm darauf antwortete, bis er fertig war, dann aber im letzten Taschahud erkannte, dass er einen Fehler beim Rezitieren gemacht hatte. Muss er dann die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) vollziehen?"

Er antwortete:

"Er muss nicht die Sajdat as-Sahw vollziehen, wenn er einen Fehler beim Rezitieren gemacht hat, wenn es außerhalb der Al-Fātiḥah war. 

Was seinen Fehler in der Al-Fātiḥah angeht: Dazu gibt es eine Differenzierung."

Und Scheich Ibn Bāz wurde auch gefragt:

"Wenn jemand beim Qirā'at al-Qur'ān (Koranrezitation) während des Ṣalāt (Gebets) einen Fehler macht, muss er dann die Sajdat as-Sahw (Niederwerfung der Vergesslichkeit) vollziehen?"

Er antwortete:

"Der Fehler variiert und ist unterschiedlich; wenn der Fehler etwas ist, was die 'Amd (Absicht) seines Ṣalāt zunichtemacht, er ihn aber aus Sahw (Unachtsamkeit) beging: Dann muss er die Sajdat as-Sahw vollziehen. Wenn es aber keinen Fehler ist, der seine 'Amd zunichtemacht, wie ein verzeihbarer Laḥn (Aussprachefehler): Dann ist keine Sajdat as-Sahw wājib (Pflicht).

Wenn er also sagt: "(Al-Ḥamdu lillāhi rabbi l-'ālamīna)", oder sagt: "(Al-Ḥamdu lillāhi rabbi l-'ālamīni r-raḥmāni r-raḥīmi)", oder "(Ar-Raḥmāni r-raḥīmi)": Das macht seine 'Amd nicht zunichte, denn es hat eine Lesart in der I'rāb (Grammatik). Ebenso, wenn er sagt: "(Māliki yawmi d-dīni)" oder "(Mālika yawmi d-dīni)": Dieser Laḥn im Akkusativ oder Nominativ beeinträchtigt nicht die Bedeutung.

Aber wenn er aus Sahw etwas liest, was seine 'Amd zunichtemacht, muss er die Sajdat as-Sahw vollziehen, wie wenn er liest: "(Ṣirāṭa lladhīna 'an'amtu 'alayhim)": Das schreibt die Gnade sich selbst zu, das ist ein schwerwiegender Fehler, der die Bedeutung beeinträchtigt, denn der Mun'im (Spendende der Gnade) ist allein Allāh, "(Ṣirāṭa lladhīna 'an'amtu 'alayhim)" Dies bezieht sich auf Allah, den Erhabenen und Mächtigen. Das ist ein schrecklicher Fehler, wenn er ihn absichtlich macht, dann macht er das Ṣalāt zunichte.

Und wenn es aus Sahw war, muss er die Sajdat as-Sahw vollziehen, die Lesung "(Ṣirāṭa lladhīna 'an'amtu 'alayhim)" wiederholen und die Sajdat as-Sahw vollziehen.

Ebenso, wenn er sagt: "(Iyyākī na'budu wa-iyyākī nasta'īnu)": Das ist ein Laḥn, der die Bedeutung verändert, denn es ist eine Anrede an eine Frau, und die Anrede an Allāh lautet: "(Iyyākī na'budu)", erhaben ist Er; wenn er dies absichtlich tut, dann ist sein Ṣalāt zunichtegemacht, und er könnte damit als Murtadd (Abtrünniger) gelten, wenn er weiß, dass er seinen Rabb mit der Anrede an eine Frau anspricht, denn das wäre als Istihzā' (Spott) und Iḥtiqār (Verachtung) gegenüber seinem Rabb, erhaben ist Er, zu betrachten. Wenn es ihm aber versehentlich über die Zunge kam, muss er die Sajdat as-Sahw vollziehen. Wir bitten Allāh um Wohlbefinden." Ende.

Die Mālikīten waren der Meinung, dass er sich niederzuwerfen hat, wenn er sie versehentlich wiederholt hat oder um das Verdienst des Jahr (lauten) oder Sirr (leisen) Sprechens zu erlangen.

Al-'Adawī sagte in seiner Randglosse zu "Kifāyat aṭ-Ṭālib ar-Rabbānī" (1/314): "Wenn es zu den Aqwāl (Worten) des Ṣalāt gehört: Dann gibt es keine Sajdah für seine Unachtsamkeit dabei, so wie seine absichtliche Wiederholung auch das Ṣalāt nicht zunichtemacht, wie wenn er die Sūrah oder den Takbīr wiederholt oder am Ende eine Sūrah hinzufügt.

Es sei denn, es ist eine Farḍ (Pflicht)-Aussage, dann muss er sich für seine Unachtsamkeit niederwerfen, wie wenn er die Al-Fātiḥah versehentlich wiederholt hat, auch in einer Rak'ah, und es gibt eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob ihre absichtliche Wiederholung das Ṣalāt zunichtemacht, und das Rājiḥ (Vertrauenswürdige) ist, dass es es nicht zunichtemacht." Ende.

Und ad-Dardīr sagte in seiner Randglosse (1/275): "Und wenn diese Aqwāl Farāʾiḍ (Pflichten) sind, wie die Al-Fātiḥah, dann muss er sich für ihre Wiederholung niederwerfen, wenn die Wiederholung eine Taḥqīq (Bestätigung) war oder aus Shakk (Zweifel), wie einige von ihnen betonten, und es war Sahw (Unachtsamkeit), aber wenn er sie absichtlich wiederholte: Dann gibt es keine Sajdah. Und das Rājiḥ (Vertrauenswürdige) ist, dass es die Butlān (Ungültigkeit) nicht bewirkt, aber eine Iṯm (Sünde) ist.

Und zu ihrer Wiederholung, bei der das Erwähnte eintrat, gehört auch ihre Wiederholung, um einen Sirr (leisen) oder Jahr (lauten) (Vortrag) zu erreichen."

Und er erwähnte vorher, dass derjenige, der das Sirr in der Al-Fātiḥah unterließ und es durch Jahr ersetzte, sich danach (nach dem Salām) niederzuwerfen hat, im Gegensatz zu dem, der jahr war, dann es durch Sirr ersetzte, der muss sich vorher (vor dem Salām) niederzuwerfen.

Und Allāh weiß es am besten. [1]

[1] هل يسجد للسهو إذا كرر الفاتحة أو شيئا منها؟

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

السلام عليكم ورحمة الله وبركاته

Nicht jeder kann den Text gut aussprechen. Selbst bei der am meisten rezitierten Sure. Das macht das Gebet nicht ungültig. … es darf nur kein anderer Wortlaut daraus entstehen. DANN wäre das Gebet ungültig. … Un da der Fehler gleich korrigiert wird, stellt sich die Frage eh nicht.

Wa alykum salam,

Alles was unbewusst passiert ist ist keine Sünde

Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen. Unser Herr, lege uns keine Bürde auf, wie Du sie denjenigen vor uns auferlegt hast. Unser Herr, bürde uns nichts auf, wozu wir keine Kraft haben. Verzeihe uns, vergib uns und erbarme Dich unser! Du bist unser Schutzherr. So verhilf uns zum Sieg über das ungläubige Volk![2:286]
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser
lottikarotti238 
Fragesteller
 09.04.2024, 06:04

barakAllah fik, es ist keine sünde, doch es ist ja ein fehler im gebet, und besonders bei der fatiha ist das richtige aussprechen ja wichtig. wenn man etwas anderes vergisst, wie zb eine rakat oder ein sujood, muss man ja auch nachholen, sonst ist das gebet inkomplett. würdest du die vergesslichkeitsniederwerfung in meinem fall machen?

0
Rider214  09.04.2024, 06:20
@lottikarotti238

Wie gesagt Fehler ist kein Problem, ist mir oft passiert

Solange man die Ablauf das gebet nicht verändert oder sein wuduu nicht verliert kann man diese Fehler kontrollieren

0