Verbotene Flagge?

... - (Freizeit, Symbol, Rechtsextremismus)

8 Antworten

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Kein Nazi Symbol, es ist vielmehr die Kriegsflagge der Weimarer Republik. Sie ist deshalb nicht verboten, da die Schwarz-Weiß-Rot gestreifte Flagge eigentlich aus dem Kaiserreich ist und monarchistisch ist (Steht für Preußen + Hansestädte und Brandenburg)

Rechtsextreme nutzen sie gerne, eben weil sie nicht verboten ist und sie die Schwarz-Rot-Goldene Flagge von 1848 ablehnen. Ironischerweise war es im 3. Reich, dass die gestreifte Schwarz-Weiß-Rote Flagge zu gunsten des Hakenkreuzes abgeschafft wurde, da zu monarchistisch.

Auch wenn die Flagge nicht verboten ist, steht sie doch für eine bestimmte ( revisionistische) Gesinnung.

Bei solchen Leuten würden wir ich schon mal genauer hinschauen und gegebenenfalls wirklich Strafbares dann auch bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Grüsse von Komplex

Hier ein Auszung was im Gesetz über diese Flagge steht.

„Die Führung der ‚Reichskriegsflagge‘ erfüllt weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dennoch kann die ‚Reichskriegsflagge‘ nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht dann sichergestellt werden, wenn dies in konkreten Einzelfällen die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme ist, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Flagge Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist und diese sich dadurch beheben lässt.“[32]

Die Rechten nutzen diese Flagge nur weil sie nicht verboten ist. Also kann man nicht einfach behaupten das jeder der diese Flagge hisst gleich rechts ist. Im Norddeutschen Raum hängen sehr viele dieser Flaggen offen an Häusern und Hotels.

Mfg Dom

Redwing070778  30.07.2012, 08:39

Viel interessanter finde ich allerdings das viele die Bundesdienstflagge hissen, die allerdings nicht von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland gehisst werden darf.

Auszug: Dritter Teil Einzelne Ordnungswidrigkeiten

Dritter Abschnitt Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen

§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

2 Gesetze verweisen aus 3 Artikeln auf § 124

(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt

  1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder

  2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes

benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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Die Flagge ist nicht verboten, die ist aus der Zeit vor Hi tler: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarz-Wei%C3%9F-Rot

dergutekoenig  15.06.2012, 02:41

Stimmt nicht ganz - die auf dem Bild gezeigte Flagge war die Reichskriegsflagge von 1933 bis 1935, also sehr wohl in der Amtszeit Hi tlers. Verboten ist sie aber trotzdem nicht, das stimmt.

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Es ist auf jeden Fall ein n*zi Symbol. Es ist nicht verboten (obwohl überlegt wird die Flagge mit den Farben zu verbieten), aber genau das ist der Grund warum es viele rechtsextreme nutzen. Vor allem beides zusammen ist auf jeden Fall ein Zeichen für rechtsextreme Bewohner. Kannst aber glaube ich nichts dagegen tun, da es nunmal nicht verboten ist.