Verbot in der Schulpause nach draußen zu gehen?
Hallo,
einem autistischen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird an einem Gymnasium seit mehreren Jahren verboten, den Klassenraum in der Pause zu verlassen. Er muss mit seiner Teilhabeassistenz dort bleiben und darf nicht nach draußen gehen. Das wurde so entscheiden, weil es damals Konflikte mit Mitschülern in der Pause gab. Meine Frage ist nun, wenn die Schulleitung dieses Pausenverbot nicht endlich aufhebt, an welche Stelle kann man sich dann wenden? Schulamt? Jugendamt? Wie sieht es rechtlich aus mit so einem Pausenverbot?
LG
2 Antworten
So ein Pausenverbot ist Teil einer Ordnungsmaßnahme, die nach jenem Vorfall verhängt wurde, möglicherweise als Ergebnis einer Klassenkonferenz. Doch sollten diese Ordnungsmaßnahmen immer zeitlich begrenzt sein, "schullebenslänglich" geht eigentlich nicht.
Zunächst wäre der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin Ansprechpartner, um das Verbot aufzuheben. Ggf. gibt es auch den Weg über die Eltern des Jungen.
Es könnte aber auch sein, dass es dieser autistische Schüler so möchte, um nicht in Konflikte einbezogen zu werden, dass es für ihn so also o.k. ist.
Die Schule hat das Hausrecht - und ist verpflichtet, für die Sicherheit der Schüler zu sorgen. Wenn jemand nun diese Sicherheit gefährdet, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
Ein Schulusschluss ist vermutlich nicht möglich, da wahrscheinlich noch Schulpflicht besteht. Also gibt es keine anderen Möglichkeiten, als diese spezielle Person abzusondern - zum Wohl der gesamten Schule.
In so einem Fall geht es ja aber nicht per "learning by doing". Und je nach Förderbedarf und Entwicklung scheint ja noch ein großes Risikopotential vorhanden zu sein.
Welches Risikopotential besteht, können wir hier gar nicht beurteilen. Es gibt auch sukzessive Lockerungen: z.B. erst mal nur eine Hofpause am Tag, zusammen mit der Schulbegleitung.
Aber wie ich oben schrieb: es ist nicht ausgeschlossen, dass der Schüler aus eigenem Entschluss lieber im Klassenraum bleiben möchte, um Kontakte und Konflikte zu vermeiden. Immerhin liegt eine Autismus-Spektrum-Störung vor.
Zunächst hast du recht. Aber im Sinne einer inklusiven Beschulung muss man prüfen, wann eine Ordnungsmaßnahme ihren Sinn erfüllt hat.