Vater möchte Sohn öfters sehen?

8 Antworten

Er könnte versuchen, wenn es ihm aus beruflichen Gründen möglich wäre, das Wechselmodell vor Gericht durch zu bekommen. Es gibt immer mehr Gerichte die das befürworten. Und wenn die Beiden so nah beieinander wohnen, dann wäre es doch auch geradezu ideal.

Dazu sollte er sich an einen guten Anwalt für Familienrecht wenden. Auch gegen den Willen der Mutter wäre dies unter Berücksichtigung des Kindeswohles und aller Umstände möglich:

https://www.familienrecht-andrae.de/artikel/wechselmodell-auch-gegen-den-willen-eines-elternteils.html#:~:text=Beim%20Wechselmodell%20wird%20das%20Kind%20h%C3%A4lftig%20von%20beiden%20Elternteilen%20betreut.&text=Wenn%20ein%20Elternteil%20sich%20gegen,Willen%20dieses%20Elternteils%20nicht%20m%C3%B6glich.

Aber:

Eine Kooperationsfähigkeit und ein Kooperationswille ist zwingende Voraussetzung für ein Wechselmodell. Die Eltern müssen in der Lage sein, eigene Interessen und Differenzen zurückzustellen und den anderen Elternteil als gleichwertige Bindungsperson für das Kind zu akzeptieren. Jedoch schließt nicht jeder Streit das Wechselmodell aus. Sind sich die Eltern in den Grundzügen der Erziehung einig und streiten über Nebenfragen, kann das Wechselmodell angeordnet werden.

Und das wird wohl hier der Grund sein warum es scheitern dürfte. Er soll versuchen sich mit der Ex vernünftig zu einigen um die Ausweitung der Betreuungszeiten. Gerade weil die Beiden so nah beieinander wohnen wäre es doch ein Leichtes, wenn sie das Kind mal ab und an in der Woche rüber bringt oder er es abholt.

Er kann es auch nochmal über das Jugendamt probieren, damit man dort ein Gespräch zu Dritt führt. Aber wenn sie nicht will, dann wird es schwierig.

Unverständlich, warum manche Mütter so drauf sind :-(.


sabrina061296 
Fragesteller
 28.07.2020, 21:05

Ich verstehe es auch nicht.. Er ist so ein liebevoller und toller Papa und sie stellt sich so quer 😔

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Kessie1  28.07.2020, 21:08
@sabrina061296

So sind manche Mütter leider. Gekränkte Eitelkeit, Stolz, ihm eins auswischen wollen, Angst davor Unterhaltsansprüche einzubüßen...

Er soll sich einen guten Anwalt suchen und dann mit dem besprechen was er machen könnte.

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er hat das recht auf umgang:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub

wenn er sein kind also öfter sehen will, dann muss er mit der km darüber reden und eine neue umgangsvereinbarung aushandeln. geht die km nicht darauf ein, ist eine mediation beim jugendamt der nächste schritt. funktioniert es dort nicht, sollte er zwischenzeitlich einen anwalt für familienrecht involvieren und klagen.

Da hilft nur der Gang zu einem Anwalt und gleichzeitig Einschalten des Jugendamtes durch den Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

BBPB21  28.07.2020, 21:11

Das Jugendamt lässt sich nicht von Anwälten einschalten.

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Er kann nur versuchen, mehr mit ihr zu reden.

Ruhig, sachlich, traurig - aber niemals drohend oder zornig.

Alles steht und fällt mit dem "Verhältnis" der beiden Eltern zueinander. Am besten wäre ein eher freundschaftliches Verhältnis. Niemals darf der eine den Anderen schlecht machen, schon gar nicht vor dem Kind.

Das Kind wird älter werden und mitbekommen, wo Papa wohnt. Das hilft vielleicht etwas.

Es ist viel, viel Geduld und Hartnäckigkeit notwendig und idealerweise kinderliebe, verständnisvolle Partner. Ich kenne Fälle, wo das geklappt hat. Aber es waren lange Wege...

Wenn Richter entscheiden, wird das evtl. angespannte Verhältnis der Mutter zu ihrem Ex kippen. Dann ist das Kind plötzlich krank an den Besuchswochenenden oder will angebl. nicht mehr zu Papa... Druck könnte schaden...

Er kann auf das Wechselmodell klagen, wenn sie so nah beinander wohnen.

Eine Erweiterung sollt doch möglich sein.

Aber wenn da seine %reundin die treibende Kraft ist und der Herr nicht mal selbst am Rechner sitzt um sich zu informieren... dann wird das eher nix.


wushelse  29.07.2020, 07:04

ein wechselmodell setzt voraus das die eltern sehr gut miteinander kooperieren. einklagbar ist ein wechselmodell nicht in deutshcland.

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BBPB21  29.07.2020, 14:23
@wushelse

Das wäre schön.

Es gibt Richter, die das durchsetzen, obwohl die Eltern sich spinnefeind sind und das Kind dafür 800 km alle Woche reisen muss und in zwei unterschiedliche Kindergärten gehen muss.

Wir hatten hier so etwas bis jetzt nicht. GsD.

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wushelse  29.07.2020, 17:45
@BBPB21

dafür gibts ein gegenteiliges bundesurteil und würde so eine entscheidung zügig aufheben. dies entspricht in keiner weise dem kindeswohl und wäre über kurz oder lang mit beginn der schule eh hinfällig. eine solche entscheidung ist für das kind zutiefst bedauerlich

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