USB Stick auf Brief verschwunden DHL
Ich habe einen USB Stick mit der Post mittels eines Briefes versendet.
Der USB stick kam aber nie an.
ich habe dann bei der Post nachgefragt und mich erkundigt warum der Stick weg ist. Die wollen keine Haftung übernehmen und meinen falls sie den Stick finden senden sie mir den zu.
Gab es nicht sowas wie ein Briefgeheimnis? Welches Recht steht mir zu? Kann ich den Stick zurückbekommen? Ich habe bereits angerufen und den Stick gemeldet.
7 Antworten
Der Stick könnte in der automatischen Sortieranlage im Briefzentrum aus dem Umschlag rausgedrückt worden sein.
Deshalb sollte man dickere Gegenstände nicht in einem normalen Brief verschicken.
Es gibt wenig Hoffnung, das der Stick wieder auftaucht. Und es gibt auch keine Schadensregulierung seitens der Post, Briefe sind nicht versichert.
Was hat das Briefgeheimnis mit Deinem Stick zu tun? Du wirst ihn wahrscheinlich in einem gewöhnlichen Briefumschlag versandt haben. Das war Dein erster Fehler. Solche Dinge gehören generell in einen Luftpolsterumschlag.
Deine Rechte? Hast Du schon mal nach Deinen Pflichten erkundigt? Deine Pflicht wäre nämlich ein Luftpolsterumschlag gewesen. Du hättest ein Recht, wäre es ein Einschreiben gewesen, aber bei einem normalen Brief nicht.
Was den nun? DHL oder die Post? Als Brief, Paket oder Päckchen? Wenn das kein Paket war hast du Pech gehabt, denn nur Pakete sind versichert.
Wenn der Stick nicht als versicherter Versand geschickt wurde, hast du leider gar keine Rechte.
Solangsam sollte sich doch rumgesprochen haben, dass normale Umschläge für USB Sticks, wegen den Sortieranlagen, nicht geeignet sind...
Die Post übernimmt hier keine Haftung. 1. nur als normalen Brief versendet. 2. falschen Umschlag genutzt.