Urlaubsplanung - Darf meine Chefin einfach Urlaub eintragen ohne Rücksprache mit mir?

4 Antworten

So, wie Du das beschreibst, darf Deine Chefin das nicht!

Es gibt dazu eine eindeutige Vorschrift im Bundesurlaubsgesetz BUrlG; dort heißt es in § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1 Satz 1:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Es ist Deiner Chefin also nicht erlaubt, ohne Rücksprache mit dir - zur Ermittlung Deiner Urlaubswünsche - Deinen Urlaub zu verplanen!

Die Aussage von faiblesse ("dass der Arbeitgeber maximal über 2/5 des Urlaubes verfügen darf") ist nach gängiger Rechtsprechung zwar richtig, doch das ist kein "Freibrief" für den Arbeitgeber, denn er muss sich auch in diesem Fall mit dem Arbeitnehmer abstimmen und dessen Wünsche berücksichtigen, so weit das möglich ist.

Richtig ist auch, dass ein Arbeitnehmer sich einem festgelegten Betriebsurlaub "fügen" muss.

Schnupsel90 
Fragesteller
 01.02.2015, 17:41

Also kann ich morgen zu ihr gehen und dem Urlaub die Woche widersprechen? Oder könnte mir noch ein Strick daraus gedreht werden, dass es im Urlaubsplan stand?

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Familiengerd  01.02.2015, 17:46
@Schnupsel90

Was für ein "Strick" sollte Dir daraus "gedreht" werden können?

Du kannst Deine Chefin darauf hinweisen, dass sie nicht ungefragt Deinen Urlaub verplanen darf; die rechtliche Grundlage für Deinen berechtigten Anspruch auf Berücksichtigung Deiner Urlaubswünsche ist in meiner Antwort ja mitgeteilt.

Wie sich das mit ihr dann konkret regeln lässt, kann ich allerdings nicht beurteilen; denn bekanntlich ist "Recht haben" leider ja etwas Anderes als "Recht bekommen"!

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Schnupsel90 
Fragesteller
 01.02.2015, 22:42
@Familiengerd

Hätte ja sein können, dass ich früher hätte reagieren müssen, weil der Urlaubsplan ja zugänglich war.

Ja das stimmt leider.. Dann drückt mir morgen mal die Daumen.. Danke dir!

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Nein, Du solltest Dine Urlaubswünsche zum Jahresanfangbeantragen und dann wird nach betrieblichen Belangen, sprich in Abstimmung mit den Urlaubswünschen der Kollegen und des Geschäftsaufkommen der Urlaub genehmigt oder abgelehnt. Wenn Betriebsferien angesagt sind, mußt Du dich daran halten.

Ich habe letztens von unser Betriebsrat erfahren, dass der Arbeitgeber maximal über 2/5 des Urlaubes verfügen darf.. Aber kann dir da jetzt leider keinen gesetztestext zu nennen

LETZTENDLICH DARF SIE DAS ....im Gesamturlaubsplan aller Mitarbeiter BAT bzw.. AVR