Urlaubsplanung - Darf meine Chefin einfach Urlaub eintragen ohne Rücksprache mit mir?
Hallo ihr Lieben,
ich arbeite als Aushilfe in einem Einzelhandelsunternehmen. Gestern sah ich auf der Arbeit den neuen Arbeitsplan für nächste Woche (musste diese Woche nur Samstag arbeiten und der Plan hängt immer erst Donnerstags für die nächste Woche aus) und sah entsetzt, dass meine Chefin mir für die nächste Woche Urlaub eingetragen hat. Nur habe ich dazu keinen Wunsch geäußert und sie hat mich weder gefragt, noch mir Bescheid gesagt. Mein Kollege meinte ich soll mal auf den Urlaubsplan schauen und da habe ich gesehen, dass sie mir schon für das ganze Jahr Urlaub eingetragen hat. Ende letzten Jahres hatte ich sie allerdings gefragt ob ich einen Urlaubsplan abgeben solle und sie meinte, dass ich das nicht bräuchte und wir das dann schon machen wenn ich mal Urlaub brauche, ich soll ihr nur rechtzeitig Bescheid geben.
Meine Frage: Darf sie das einfach machen? Und vor allem ohne mir Bescheid zu geben? Was kann ich tun?
Die kommende Woche kann ich nämlich nichts mit meinem Urlaub anfangen und für irgendwelche Planungen ist es nun auch zu spät.
Danke schonmal für eure Hilfe!
4 Antworten
So, wie Du das beschreibst, darf Deine Chefin das nicht!
Es gibt dazu eine eindeutige Vorschrift im Bundesurlaubsgesetz BUrlG; dort heißt es in § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1 Satz 1:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Es ist Deiner Chefin also nicht erlaubt, ohne Rücksprache mit dir - zur Ermittlung Deiner Urlaubswünsche - Deinen Urlaub zu verplanen!
Die Aussage von faiblesse ("dass der Arbeitgeber maximal über 2/5 des Urlaubes verfügen darf") ist nach gängiger Rechtsprechung zwar richtig, doch das ist kein "Freibrief" für den Arbeitgeber, denn er muss sich auch in diesem Fall mit dem Arbeitnehmer abstimmen und dessen Wünsche berücksichtigen, so weit das möglich ist.
Richtig ist auch, dass ein Arbeitnehmer sich einem festgelegten Betriebsurlaub "fügen" muss.
Was für ein "Strick" sollte Dir daraus "gedreht" werden können?
Du kannst Deine Chefin darauf hinweisen, dass sie nicht ungefragt Deinen Urlaub verplanen darf; die rechtliche Grundlage für Deinen berechtigten Anspruch auf Berücksichtigung Deiner Urlaubswünsche ist in meiner Antwort ja mitgeteilt.
Wie sich das mit ihr dann konkret regeln lässt, kann ich allerdings nicht beurteilen; denn bekanntlich ist "Recht haben" leider ja etwas Anderes als "Recht bekommen"!
Hätte ja sein können, dass ich früher hätte reagieren müssen, weil der Urlaubsplan ja zugänglich war.
Ja das stimmt leider.. Dann drückt mir morgen mal die Daumen.. Danke dir!
Nein, Du solltest Dine Urlaubswünsche zum Jahresanfangbeantragen und dann wird nach betrieblichen Belangen, sprich in Abstimmung mit den Urlaubswünschen der Kollegen und des Geschäftsaufkommen der Urlaub genehmigt oder abgelehnt. Wenn Betriebsferien angesagt sind, mußt Du dich daran halten.
Ich habe letztens von unser Betriebsrat erfahren, dass der Arbeitgeber maximal über 2/5 des Urlaubes verfügen darf.. Aber kann dir da jetzt leider keinen gesetztestext zu nennen
LETZTENDLICH DARF SIE DAS ....im Gesamturlaubsplan aller Mitarbeiter BAT bzw.. AVR
Also kann ich morgen zu ihr gehen und dem Urlaub die Woche widersprechen? Oder könnte mir noch ein Strick daraus gedreht werden, dass es im Urlaubsplan stand?