Darf Chef Buchungsbestätigungverlagen?
Hallo,
Ich arbeite im Einzelhandel und ich hätte nächste Woche Urlaub. Den hätte ich wegen corona verschieben sollen aber ich habe gesagt, dass ich etwas gebucht hätte und deswegen kann ich doch ganz normal meinen Urlaub machen... ich wollte jetzt nur mal wissen ob meine Chefin rein theoretisch das recht hätte eine Buchungsbestätigung zu Verlangen?!
Lg
4 Antworten
Jein.
Sie kann nachträglich, aber nur aus gutem grund, deinen Urlaub streichen. Das ist ne ausnahmeregelung.
sie wird wohl die bestätigung sehen wollen weil sie anfallende Kosten erstatten muss.
du musst keine zeigen, aber wenn du das Geld haben willst solltest du das schon nachweisen können.
Im Moment ja.
Lass mich raten... Du hast nicht gebucht und keine Bestätigung
In solchen Notsituationen kann dir der Urlaub gestrichen werden. Wenn du wirklich was gebucht hättest (was der Veranstalter noch nicht storniert hat), dann hättest du nur einen Anspruch darauf, das dein Chef die Stornierungskosten übernimmt.
In solchen Notsituationen kann dir der Urlaub gestrichen werden.
Nein!
Wo sollte denn hier für den Einzelhandel eine solche "Notsituation" vorliegen, die es dem Arbeitgeber erlauben würde, den einmal genehmigten Urlaub eines Arbeitnehmers wieder zu streichen?!?
Wenn dem Arbeitgeber durch den Urlaubsantritt die Insolvenz drohen würde, hätte er wohl das Recht dazu; das ist aber mit Sicherheit nicht der Fall!
Das Problem für den Arbeitnehmer ist nur: Er darf den genehmigten Urlaub nicht eigenmächtig antreten, selbst wenn der Arbeitnehmer die Genehmigung widerrechtlich widerruft. Er müsste die widerrufene Genehmigung also durch eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder einstweilige Verfügung) ersetzen lassen.
Was hast du denn gebucht? Kommst du da überhaupt noch hin?