Darf Chef Buchungsbestätigungverlagen?

4 Antworten

Im Moment ja.

Lass mich raten... Du hast nicht gebucht und keine Bestätigung

In solchen Notsituationen kann dir der Urlaub gestrichen werden. Wenn du wirklich was gebucht hättest (was der Veranstalter noch nicht storniert hat), dann hättest du nur einen Anspruch darauf, das dein Chef die Stornierungskosten übernimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Familiengerd  18.03.2020, 12:56
In solchen Notsituationen kann dir der Urlaub gestrichen werden.

Nein!

Wo sollte denn hier für den Einzelhandel eine solche "Notsituation" vorliegen, die es dem Arbeitgeber erlauben würde, den einmal genehmigten Urlaub eines Arbeitnehmers wieder zu streichen?!?

Wenn dem Arbeitgeber durch den Urlaubsantritt die Insolvenz drohen würde, hätte er wohl das Recht dazu; das ist aber mit Sicherheit nicht der Fall!

Das Problem für den Arbeitnehmer ist nur: Er darf den genehmigten Urlaub nicht eigenmächtig antreten, selbst wenn der Arbeitnehmer die Genehmigung widerrechtlich widerruft. Er müsste die widerrufene Genehmigung also durch eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder einstweilige Verfügung) ersetzen lassen.

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Was hast du denn gebucht? Kommst du da überhaupt noch hin?