Urlaubs-/Weihnachtsgeld nur für ausgewählte Mitarbeiter?

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Zahlt der Betrieb freiwillig Urlaubsgeld, dann müssen es alle bekommen.

Wird Urlaubsgeld als tarifliche Leistung gewährt, dann haben theoretisch nur die Mitarbeiter darauf Anspruch, welche unter die tarifliche Regelung fallen.
Meist bekommen es aber alle, da der Arbeitgeber im Regelfall nicht darüber informiert ist, wer Mitglied der vereinbarenden Gewerkschaft ist.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, zur einzelvertraglichen Vereinbarung.
Die Zahlung ist dann im Arbeitsvertrag geregelt und muss nur an die Mitarbeiter geleistet werden, die sie dort explizit vereinbart haben.

Wenn nur ausgewählte Mitarbeiter es bekämen, dann wäre das ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit unzulässig.

Du könntest es als einfordern.

Urlaubsgeld – Anspruch oder nicht?

Urlaubsgeld ist – genau wie das Weihnachtsgeld – eine freiwillige finanzielle Zusatzleistung des Arbeitgebers an den/die Arbeitnehmer_in*. ... Eine gesetzliche Regelung für Urlaubsgeld gibt es nicht. Ungefähr 46 Prozent der Beschäftigten erhalten Urlaubsgeld.

Ob du Urlaubsgeld bekommst oder nicht, steht in deinem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Dort steht nichts? Dann hast du wahrscheinlich keinen Anspruch.

Aber es gilt gleiches Recht für alle. Wenn du also mitbekommst, dass Kollegen Urlaubsgeld bekommen, dann steht es auch dir zu.

https://www.absolventa.de/karriereguide/gehaltsbestandteile/urlaubsgeld