Urlaub während eines Praktikums BvB?

2 Antworten

Der Urlaub muss mit der Berufsberatung in der Regel vorab abgesprochen werden, außer der Träger hat andere Vorgaben.

Während eines Praktikums wird in der Regel kein Urlaub gewährt. Der muss schon davor oder danach genommen werden.

Wenn das Praktikum so kurz ist, macht ein Urlaub in diesem Zeitraum keinen Sinn. Sollte der Urlaub für etwas Dringendes, nicht Planbares (z. B. Todesfall in der Familie) ist das was anderes.

Aber sich frei nehmen und sich davor zu drücken - das geht gar nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zur Industriekauffrau 2007 - 2010