Urlaub bei Lehrlinge?

6 Antworten

Musst Du so hinnehmen wie es ist.

Wichtig ist nur, dass Du überhaupt in den Ferien bekommst weil Du als Azubi mit Sicherheit irgendwann Berufsschule hast.

Du könntest ja nochmal versuchen zu reden wegen einem Kompromiss vielleicht?

Später nach Deiner Ausbildung ist es eigentlich generell so, dass Urlaub in den Ferien den Müttern/Vätern mit Kindern zusteht - fertig.


Familiengerd  25.12.2019, 20:06
Musst Du so hinnehmen wie es ist.

Rein rechtlich betrachtet: Nein!

Bei Auszubildenden gibt es in aller Regel keine Gründe - erst recht keine betrieblichen oder solche aus Personalknappheit -, die es erlauben würden, ihm den Urlaub zu einem bestimmten Termin zu verweigern. Sie sind nicht dazu da, den Betrieb "am Laufen" zu halten!

Wichtig ist nur, dass Du überhaupt in den Ferien bekommst weil Du als Azubi mit Sicherheit irgendwann Berufsschule hast.

Den Urlaub während der Berufsschulferien zu nehmen, ist eine "Soll"-, keine "Muss"-Bestimmung. Es besteht also seitens des Auszubildenden zunächst einmal kein Rechtsanspruch darauf. Der Besuch der Berufsschule im Urlaub steht dem Erholungszweck des Urlaubs nicht im Wege - das "Verreisen" ist dann allerdings nicht möglich; aber selbstverständlich werden die Berufsschultage dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.

Später nach Deiner Ausbildung ist es eigentlich generell so, dass Urlaub in den Ferien den Müttern/Vätern mit Kindern zusteht - fertig.

Nein, das ist nicht "generell" so!

Auch Arbeitnehmer ohne Kinder müssen es nicht hinnehmen, immer nur außerhalb der Ferienzeiten Urlaub nehmen zu können!

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Derjenige hat Glück gehabt und Du hast das Nachsehen. Das wird Dir noch öfters passieren, dass Du Dir eine andere Zeit aussuchen musst, wenn Du Deinen Urlaub nehmen kannst. Das ist im Arbeitsleben immer so. Selten das man seinen Wunsch Urlaub bekommt.


Familiengerd  25.12.2019, 20:02

Bei Auszubildenden gibt es in aller Regel keine Gründe - erst recht keine betrieblichen -, die es erlauben würden, ihm den urlaub zu einem bestimmten Termin zu verweigern. Sie sind nciht dazu da, den Betrieb "am Laufen" zu halten!

Das ist anders als bei Arbeitnehmern!

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Pech gehabt.... der/die Chef/in entscheidet wer wann Urlaub bekommt.


DaTax16 
Fragesteller
 25.12.2019, 19:15

Bei lehrlinge unter 18 ist es anders oder nicht?

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Lampu4u  25.12.2019, 19:15
@DaTax16

Nein warum auch ? Es wird gesagt das Lehrlinge bevorzugt in den Ferien Urlaub nehmen sollten ! da steht nirgens n Wort im Gesetz das Minderjährige sich Urlaubstage aussuchen dürfen und das diese auch genehmigt werden müssen

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Familiengerd  25.12.2019, 20:12
@Lampu4u

Bei Auszubildenden gibt es in aller Regel keine Gründe - erst recht keine betrieblichen oder solche aus Personalknappheit -, die es erlauben würden, ihm den Urlaub zu einem bestimmten Termin zu verweigern. Sie sind nicht dazu da, den Betrieb "am Laufen" zu halten!

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Familiengerd  25.12.2019, 20:11

Das ist schlicht und einfach falsch!

In der Urlaubsfrage ist der Arbeitgeber der Schuldner des Arbeitnehmers. der Arbeitnehmer bestimmt, wenn er Urlaub nimmt, und der Arbeitgeber muss dem entsprechen, wenn keine wirklich dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer dem entgegenstehen.

Der Arbeitgeber hat in der Urlaubsfrage keine Weisungsrecht (von eingeschränkten Ausnahmen - z.B. notwendiger Betriebsurlaub - abgesehen).

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Lampu4u  25.12.2019, 21:19
@Familiengerd

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ... am Ende des Tages sagt der oder die Chef/in ob du da Urlaub bekommst wann du willst oder NICHT.... Theorie und Praxis ... 2 Welten ;)

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Familiengerd  25.12.2019, 22:20
@Lampu4u

Es ist Quatsch, zu sagen, "das Eine" habe mit "dem Anderen" nichts zu tun, oder von "Theorie und Praxis" zu reden!

Um als Arbeitnehmer entscheiden zu können, wie man sich in einer bestimmten Situation verhalten kann oder soll, muss man erst einmal wissen, welche Rechte man neben seinen Pflichten überhaupt hat!

Die - zumindest ungefähre - Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten in einer bestimmten Situation ist dafür also erforderlich!

Ob man als Arbeitnehmer in einer konkreten Situation sein "gutes Recht" gegen den Arbeitgeber - der grundsätzlich in der stärkeren Position ist - dann auch durchsetzen kann, ist noch eine andere Frage.

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Lampu4u  26.12.2019, 00:10
@Familiengerd

Am Ende des Tages sagt dir dein Chef JA ODER NEIN .... als Arbeitnehmer kannst du da nichts machen.

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Familiengerd  26.12.2019, 00:59
@Lampu4u

Wenn man sich alles gefallen lässt ...

Aber hast Du nicht verstanden, was ich geschrieben habe (offensichtlich nicht)?

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Die Ferienwochen werden erstmal für die Eltern mit schulpflichtigen Kindern reserviert. Dann sind erst die Azubis dran, die in der Berufsschulzeit nicht im Urlaub weg fahren können.


Familiengerd  25.12.2019, 20:04
Die Ferienwochen werden erstmal für die Eltern mit schulpflichtigen Kindern reserviert.

Das spielt gegenüber Auszubildenden "eigentlich" keine Rolle!

Bei Auszubildenden gibt es in aller Regel keine Gründe - erst recht keine betrieblichen oder solche aus Personalknappheit -, die es erlauben würden, ihm den Urlaub zu einem bestimmten Termin zu verweigern. Sie sind nicht dazu da, den Betrieb "am Laufen" zu halten!

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Klipp und klar Du hast Anspruch auf Urlaub während der Schulferien. Ansonsten bist Du im Unternehmen um zu lernen und garantiert nicht um irgendwelche Arbeitskräfte zu ersetzen / Urlaubsvertretungen zu übernehmen.


Familiengerd  25.12.2019, 20:01
Klipp und klar Du hast Anspruch auf Urlaub während der Schulferien.

Den Urlaub während der Berufsschulferien zu nehmen, ist eine "Soll"-, keine "Muss"-Bestimmung. Es besteht also seitens des Auszubildenden zunächst einmal kein Rechtsanspruch darauf. Der Besuch der Berufsschule im Urlaub steht dem Erholungszweck des Urlaubs nicht im Wege - das "Verreisen" ist dann allerdings nicht möglich; aber selbstverständlich werden die Berufsschultage dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.

Ansonsten hast Du selbstverständlich Recht, dass es "eigentlich" keine nachvollziehbaren (erst recht keine betrieblichen) Gründe gibt, einem Auszubildenden den Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verweigern

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