Unverkäuflich es und unkorrigiertes Leseexemplar?

4 Antworten

Hallo,

oftmals suchen Verlage vor dem Erscheinungsdatum eines Buches Rezensenten, die Rückmeldung zum Inhalt des Buches geben. Oft ist das Buch dann noch nicht in der Endfassung, das heißt es kann noch kleinere Fehler geben.

Du hast ein solches Rezensionsexemplar erworben, obwohl man es als Rezensent eigentlich aus Datenschutzgründen nicht weitergeben sollte. Aber da das Buch 2011 erschien, ist das nicht schlimm. Also keine Sorge, du hast nichts Illegales in der Hand :)

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Leseexemplare verteilen die Verlage an Kritiker und an den Buchhandel.

Die Weitergabe an "Zivilisten" ist zwar untersagt, aber sobald die reguläre Auflage auf dem Markt ist, interessiert das niemanden mehr.

Das heißt nur, dass es nicht für den regulären Handel bestimmt ist. Vertreter verschenken manchmal solche Leseexemplare.

Verkaufen dürfen Sie das als Privatperson natürlich schon, auch erstehen ist kein Problem und auch nach dem Veröffentlichungsdatum dürfte es kein Problem sein, das Buch als gebraucht Ware in die Grabbelkiste zu legen.

Wenn ein neues Buch erscheint, dann wird an Journalisten ein KOSTENLOSES Exemplar verschenkt.

Damit will man WErbung für das Buch machen.

Eigentlich ist der Weitervkerauf verboten, das Teil ist von 2011 danach kräht heute kein Hahn mehr.