Unterschied zwischen Unternehmer (also Gründer einer Firma) und Gesellschafter

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Bei eine OHG kommt es drauf an, ob das Unternehmen als OHG gegründet wurde, oder ob es durch die Aufnahme von Gesellschafter zur OHG wurde.

Ausserdem sind bei einer OHG alle Gesellschafter Unternehmer, weil bei der OHG alle Gesellschafter zu Geschäftsführung berufen sind und alle mit ihrem gesamten Vermögen haften. Bei der KG ist nur der Komplementär Geschäftsführer und die Kommanditisten sind nur Kapitalgeber (die steuerlich aber auch als Mitunternehmer gelten).

Ich halte also Deine Einteilung:

Gründer = Unternehmer

Gesellschafter = nicht Gründer

für falsch.

Richtig:

Gründer = Die Personen, die beim Start des Unternehmens beteiligt waren

Unternehmer = Die Personen, die die Entscheidungen des Unternehmens direkt treffen/beeinflussen.

Gesellschafter = Die Personen, die am Vermögen des Unternehmen einen Anteil haben.

Der Gründer ist immer ein Gesellschafter, ein Gesellschafter ist nicht unbedingt immer auch ein Gründer. Ein Gesellschafter ist derjenige, der das Unternehmen teilweise oder ganz besitzt. Wenn ich ein Unternehmen gründe, dann gehört es mir ja auch, also ist der Gründer immer auch ein Gesellschafter. Wenn der Gründer irgendwann abtritt und seine Anteile vererbt oder verkauft, dann ist ein anderer Gesellschafter, der war dann ja aber kein Gründer.

"Unternehmer" steht da etwas abseits. Ein Unternehmer ist für mich jeder, der ein Unternehmen betreibt, also quasi jeder Gesellschafter. Ein Unternehmen muss nicht unbedingt ein Gründer sein. Wenn ich meinem Nachbarn seine Gärtnerei abkaufe, dann bin ich Gesellschafter, Unternehmer, aber kein Gründer.

Das erklärt dann auch deine Frage zum Komplementär. Das kann auch jemand sein, der nicht der Grüder ist.

Die Antworten findest du im HGB.

KrietischerHase 
Fragesteller
 09.07.2014, 16:37

Wow vielen dank auch.

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