Nein, darfst du ohne blauen Berechtigungsausweis nicht. Und für diesen benötigt man als Voraussetzung u.a. das Merkzeichen ("Buchstaben") aG.

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Bei der Einstellungsutersuchung musst du das mitteilen! Wenn du das verschweigst und es später herauskommt, kann eine Verbeamtung, auch eine auf Lebenszeit, zurückgenommen werden.

Sinnvoller im öD ist nach meiner Erfahrung tatsächlich, wenn die Erkrankung als Schwerbehinderung festgestellt wird, weil man von Behinderten nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangen darf.

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Das Rechtsmittel ist der Widerspruch, den solltest du auf auf jeden Fall erstmal einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt (meistens einen Monat). Schau mal auf deinen Bescheid, da müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen.

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