Unterschied, wenn man "normal" / "auf freiem Fuß" angezeigt wird?

4 Antworten

Sehr späte Antwort, aber vlt. stößt ja mal jemand auf diese Seite:

Diese Methode gibt es in Österreich. Bei Delikten, für die keine Freiheitsstrafe zu erwarten ist, wird der Täter nach der Überführung wieder freigelassen, bis er vor Gericht kommt, anstelle von U-Haft.Das birgt natürlich das Risiko einer Flucht oder weiteren Straftaten, aber die Staatsanwalt besteht wohl darauf, auch wenn sich die örtliche Polizei oft daran stört.

http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4215481/Ist-Anzeige-auf-freiem-Fuss-Freibrief-fur-Taeter

Es gibt weder die eine oder die andere Anzeige. Anzeige ist Anzeige.

Oft heißt es, der/die Täter sind noch auf freiem Fuß, damit will man meist sagen, daß die Täer bekannt sind aber nicht erwischt wurden. Das sind Redewendungen, die die Presse gern benutzt. Mit Anzeigen oder anzeigen hat das nix zu tunn

So eine Redewendung gibt es nicht, jedenfalls nicht wo ich lebe, und sie ergibt auch wenig Sinn. Jemand kann auf freiem Fuß sein oder auf freien Fuß gesetzt werden - das heißt, dass er nicht in Haft ist bzw. aus dieser entlassen wird.

Aber auf freiem Fuß anzeigen ist meines Wissens kein üblicher Ausdruck.

das bedeutet, dass der Täter nicht gefangen und gefunden wurde.

bigsur  06.03.2013, 21:40

nein. Auf freiem Fuß anzeigen ergibt keinen Sinn.

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