Unterschied §48 EStG & §13b UStG?

4 Antworten

USt 13b ist die Umkehr der Umsatzsteuerschuld unter dem Begriff "reverse charge" genannt:

gemeint ist wer die Umsatzsteuer abführt bei grenzüberschreitendem Waren- oder Dienstleistungsverkehr

Normalerweise schuldet ein Unternehmer dem Finanzamt die USt seiner Ausgangsrechnungen... andererseits darf er die USt seiner anderen Eingangsrechnungen in Abzug bringen.

Bei Grenzüberschreitenden Umsätzen geht die Steuerschuld dieser der Eingangsrechnung für den Rechnungsempfängers auf den Rechnungsaussteller über. Damit hat der Rechnungsschreiber zugleich eine Forderung und eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe ergibt also keine Steuerschuld, deshalb sind auf diesen Rechnungen 0 € MWST ausgewiesen und irgendwo auf der Rechnung befindet sich der Hinweis auf Reverse Charge.

48 EStG = Bauabzugssteuer, wenn kein Freistellungsauftrag vorgelegt wird, sind 15% der Rechnungssumme vom Rechnungsempfänger an das Finanzamt abzuführen.

13b UStG = Verlagerung der Steuerschuld auf dem Rechnungsempfänger, wenn sowohl Rechnungsempfänger als auch Rechnungssteller Bauleistungen ausführen

§13 EStG behandelt Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 48 EStG behandelt die Bauabzugsteuer. Warum sollte man das vergleichen wollen?

xdbeautyxd 
Fragesteller
 24.10.2019, 11:07

Brauche §13b UStG & §48 EStG... werde frage gleich bearbeiten...

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MenschMitPlan  24.10.2019, 14:03
@xdbeautyxd

Hast du dir die Paragraphen durchgelesen? Hast du ein steuerliches Grundverständnis?

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wurzlsepp668  24.10.2019, 18:31

ähm, Fragesteller spricht von § 13b USTG nicht von ESTG (im EStG gibt es keinen 13b)!

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Schnoofy  24.10.2019, 20:05
@wurzlsepp668

"USTG" wurde nachträglich ergänzt und war bei meiner Antwort noch nicht Bestandteil der Frage.

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Der Blick in die Inhaltsübersicht des EStG hilft dir weiter:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/

xdbeautyxd 
Fragesteller
 24.10.2019, 11:04

Dieses juristendeutsch verseh ich nicht... deswengen frag ich ja nach einer "einfachen" erklärung... :)

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xdbeautyxd 
Fragesteller
 24.10.2019, 11:08
@Schnoofy

Brauche §13b UStG & §48 EStG... werde frage gleich bearbeiten...

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wurzlsepp668  24.10.2019, 18:31
@Schnoofy

du bist auch kein Jurist, denn es wird der 13b aus dem UMSATZSTEUERGESETZ gefragt

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