Unterhalt Ehe und Kind rechtlich aufheben?

3 Antworten

Den Unterhaltstitel aufzuheben, ist nicht nötig. Denn der Unterhaltstitel selbst zwingt deinen Mann nicht zur Zahlung. Der Zwang entsteht erst dann, wenn du aus dem Unterhaltstitel gegen ihn vorgehst. Das kannst Du auch einfach sein lassen. Etwaige Vollstreckungsmaßnahmen, die die bereits eingeleitet hast, kannst du einfach rückgängig machen.

es fällt dann der Lebensmittelpunkt des Kindes weg, denn nun ist ja alles in Ordnung - Glückwunsch -

Genauso wie Sie den Unterhalt rechtlich eingefordert haben, müssen Sie den umgekehrten Weg jetzt gehen. Das sollte man alles schriftlich haben.