Unter welchen umständen würdet ihr einem typen in die eier treten?
Die frage klingt seltsam aber für mich is klar das ich in gefahrensituationen einem mann in die eier treten würde um schnell weg zu kommen wie sieht das bei euch aus?
7 Antworten
auf jeden Fall sobald er mich ohne mein Einverständnis körperlich angeht
hab mir grade vorgestellt wie dich einer umarmt und dann mit voller kraft dein knie in den eiern hat :D
dazu gehört schon umarmen ohne dass ich es will und er nach mehrmaliger Aufforderung nicht aufhört damit. da bin ich knallhart!
so gings mir damals auch der typ war anfangs extrem freundlich kam mir aber bisschen komisch vor und der kam immer näher zum glück hat meine Freundin ihn zu boden bekommen
achso dachte schon jeder der dich umarmt muss angst haben :D
nein natürlich nicht - es gibt aber Typen, die du eigentlich erst nett findest und die dann denken, sie können das machen und vielleicht auch mehr. das sollte man nicht zulassen, wenn man es nicht möchte.
wurde einmal spät abends von nem typen belästigt war mit ner Freundin unterwegs hab damals auch zugetreten aber keinen effekt erzielt
das war keine liebevolle Umarmung sondern Bedrängen - also für mich eine sehr unangenehme Situation. sowas muss man sich nicht gefallen lassen
Da sind Meinungen völlig egal. Es kommt nur darauf an was im Gesetz steht.
§32 StGB Notwehr.
Wenns keine Notwehr war und du dann angezeigt worden bist, droht dir eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Tritte mit Schuhen an den Füßen führten teilweise auch schon zu Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung, da dann ein gefährlicher Gegenstand benutzt wurde. Klingt komisch, is aber so.
Dann ist man vorbestraft, was heutzutage schon bei der Berufswahl und Mietverträgen ein Problem sein kann. Ebenso wenn man am Flughafen zum Gespräch gebeten wird, weil die InPolAkte nicht mehr sauber ist.
Begrabschen ist seit neustem zwar strafbar, aber ich bin mir nicht sicher ob das auch als irgendwie geartete Verletzung eines Rechtsguts betrachtet wird. Eventuell "Ehre", die ein notwehrfähiges Rechtsgut darstellt. Sonst musst du argumentieren, dass du davon ausgehen musstest, dass ein rechtswidriger Angriff auf dich unmittelbar bevorstand. Das ist aber vor Gericht und ohne Zeugen sehr schwierig.
Z.B. kommt die absolute Mehrzahl der angezeigten Vergewaltigungen nicht mal vor Gericht, da unglaubwürdig.
Also auch als Frau hast du kein Freibrief. Da kann ich nur zur Vorsicht raten.
Und wenn es um echte Notwehr geht, ist das keine sichere Methode. Da solltest du ein Pfeffersrpray (mit Strahl, nicht Wolke) benutzen. Viel sicherer, da du Abstand wahren kannst und jemand mit Pfefferspray im Gesicht nicht die Ausdauer haben wird dich lange zu verfolgen.
Wenn er es verdient hat zur Abwehr
Eigentlich nur in Notwehr zur Selbstverteidigung, aber vielleicht auch, wenn er darum bettelt.
Sobald er mich ohne mein Einverständnis massiev körperlich bedrängt und verbale Abwehr nicht reagiert.
Genau! Das ist die beste Sprache wenn alles andere nicht hilft!
und wenn nicht mit Knie oder Fuß ..dann bissel in die Hocke gehen und feste in die Eier Boxen....dann geht er runter....
da wäre auch meine grenze