Unter bestimmten Umständen nicht sitzen bleiben?

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Ich kenne nur die Regeln in Bayern aber das Grundprinzip müsste auch in Niedersachsen gelten.

_1. Ein Schüler wird nicht von der Schule verwiesen, wenn er noch nie wiederholt hat und die Altersgrenze nicht überschreitet. Überschreitet der Schüler die Altersgrenze, so kann die Lehrerkonferenz ihn von den Folgen des Nichtvorrückens befreien.

_ 2. Liegt der Grund der schlechten Leistungen in nachgewiesener längerer Erkrankung, so kann der Schüler auf Probe versetzt werden. Dies entscheidet die Lehrerkonferenz. Wird die Versetzung auf Probe (wegen Aussichtslosigkeit) verweigert, dann gilt der Schüler nicht als Wiederholungsschüler.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Es ist wahrscheinlich eine Ermessensentscheidung der Schule. Wenn du nicht sitzen bleiben willst könntest du auf eine Walldorftschule wechseln; dort gibt es keine Klassenstufen