Unliebsame Verwandtschaft zum Geburtstag einladen?

7 Antworten

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Du solltest das mit deinem Partner besprechen.

Ich würde sie einladen (das muss dein Partner tun, nicht du!).

Und sobald sich einer daneben benimmt, aus der Wohnung werfen.

Damit muss dein Partner logischerweise einverstanden sein, damit es am Ende nicht auch noch zwischen euch beiden kracht.

Geht frühstücken mit Büffet. Da ist dann ja alles drin - also können sie nicht das "teuerste Essen" bestellen.

Ich persönlich würde aber die Feier eures Kindes auf einen anderen Tag legen, denn nach dem Familienfrühstück ist wahrscheinlich der Tag hinüber...und Lust Bespaßung des Sohnes + 2-3 Kinder und deren Eltern habt ihr dann wahrscheinlich auch nicht mehr.

Gäste einladen und diese dann komplett selbst zahlen lassen finde ich irgendwie komisch...

Wenn dann würde ich sie in mein eigenes Zuhause einladen und selbst kochen. Wer sich in einem fremden Haus befindet und dort vom Gastgeber bekocht wird, bei dem ist die Hemmschwelle, sich daneben zu benehmen, doch um einiges höher.

BlauerPfeil813 
Fragesteller
 24.08.2020, 13:55

Die haben da leider wirklich keinerlei Hemmschwelle...

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Ich würde mir DIESEN Tag nicht von der unliebsamen Verwandtschaft verderben lassen. Ich kann Deinen Partner verstehen, immerhin ist es SEINE Familie. Aber letztendlich bist Du und das Kind ebenfalls SEINE Familie - und hinter der und ihren Entscheidungen sollte er stehen.

Wenn es für Dich weder in Frage kommt, sie zu Hause zu bekochen, noch, sie im Restaurant zu etwas einzuladen (ich denke, das würde ich dann von den Dir geschilderten Umständen auch nicht tun) - dann sage nichts und lade nicht aus sondern gar nicht erst ein :)

Wenn Dein Mann so gerne möchte, dann kann er mit dem Kind sie ja mal besuchen fahren.

Weder bei sich zu Hause noch in einem Lokal einladen, sondern diesen mitteilen, daß der einjährige Geburtstag des Sohnes am ... ab ... Uhr in der freien Natur an folgendem Ort ... gefeiert wird, wobei jeder das Essen bzw. die Getränke, die er gerne haben möchte, selbst mitbringt.