Wie soll ich auf Blitzpost mit unerkenntlichem Blitzerfoto und Fahrerermittlungsbrief reagieren?

6 Antworten

Ich würde wahrheitsgemäß antworten und das Formular zurückschicken. Man kann nämlich sehr schnell das Falsche tun und in den Bereich der Strafbarkeit kommen. Auch wird oftmals von der Bußgeldstelle die Polizei beauftragt um den Fahrer zu ermitteln. Es gibt Möglichkeiten ein unscharfes Foto nachzubearbeiten, die Behörde könnte auch ein Gutachten erstellen lassen, alles Maßnahmen, die ins Geld gehen. Der Verkehrssünder wird es schlussendlich zahlen müssen.

Wenn die Behörde aber den Eindruck gewinnt, sie wird von dir veralbert um schnell zur Verjährung zu kommen, dann kann die Polizei auch sehr unangenehm ermitteln, in der Nachbarschaft auf dem Arbeitsplatz etc bist du vor Nachfragen nicht sicher.

Ist ein solcher Ärger der zu erwartenden Busse Wert.

Schreib zurück, das Du den Fahrer nicht ermitteln kannst. Die Konsequenz ist dann meistens, das Du doch noch scharfe Bilder bekommst. Wenn nicht , wird das eingestellt.

Peppi26  07.10.2015, 19:44

nein das stimmt nicht! inzwischen muss der Halter die Strafe zahlen wenn er nicht weiß wer gerade sein Auto fährt!

0
Rockuser  07.10.2015, 19:52
@Peppi26

Peppi26, wann wurde das geändert? hast Du einen Link? Ich finde nichts. Außer bei Falschparkren.

1
Afroplani 
Fragesteller
 07.10.2015, 19:45

Ich hab so plüschwürfel am Rückspiegel hängen, welche das Gesicht des Fahrers bestens überdecken...

Da bringt auch n schärferes Bild nix.

Muss ich da was zurückschicken, oder reicht ein Anruf? 

0
Rockuser  07.10.2015, 19:53
@Afroplani

Anrufen reicht nicht. Warte mal, ob Peppi 26 einen Link hat.

0

Wie hoch war denn der Verstoß? Danach richtet sich teilweise auch das weitere Vorgehen der Behörde.

Wenn Du Dir sicher bist das man das Gesicht auch auf dem scharfen Originalfoto wegen den "plüschwürfel am Rückspiegel" nicht erkennen kann dann erkläre das Du den Fahrer nicht benennen kannst. Der Versand eines Zeugenfragebogens deutet zumindest mal darauf an das die Behörde Dich als Halter bereits als Fahrer ausschließt. Das auf dem Foto aber überhaupt niemand zu erkennen sein soll kann ich mir nicht vorstellen - denn dann würde die Behörde auch kein Bußgeldverfahren anstrengen weil sie im Ernstfall auch beweisen müsste wer der Fahrer war.

Afroplani 
Fragesteller
 07.10.2015, 22:24

Es geht um 122 km/h in einer 100km/h Zone einer autobahn

0
Crack  07.10.2015, 23:05
@Afroplani

Dann gibt es auch einen Punkt, die Behörde wird also etwas genauer ermitteln.

Schreib das Du nicht weißt wer der Fahrer war. Das bringt keine Nachteile und dann ist erst einmal wieder die Bußgeldbehörde am Zug.

0

Das ist ein guter Ansatz, um in die Verjährung zu kommen. Geschwindigkeitsverstöße, die keine Straftat sind, verjähren nach 3 Monaten. Wurde bis dahin dem Fahrer kein Bußgeldbescheid zugestellt, hat sich das ganze erledigt. Über ein Monat ist schon rum, müssen also noch etwa 7 Wochen Verzögerung her.

Den Zeugenbogen solltest du fristgerecht zurückschicken, denn fehlender Widerspruch könnte als Eingeständnis gewertet werden. Du musst ihn also ausfüllen, aber am besten so, dass man damit nichts anfangen kann und Rückfragen notwendig sind. Das Spiel geht 2-3 mal, dann sind 3 Monate rum.

Bei "Geben Sie den Verstoß zu?" kreuzst du Nein an. Da könntest du als Begründung z.B. Blödsinn reinschreiben "Gerne bestätige ich Ihre Vermutung, dass ich nicht der Fahrer war." Die Frage nach dem Fahrer ignorierst du einfach. Du darfst bloß keine Tatsachen behaupten, die leicht überprüfbar sind.

Da kann es aber auch passieren, dass ein Polizist persönlich erscheint, um dich zu befragen. Dann kannst du immer noch die Erinnerung verloren haben und müsstest das erstmal genau recherchieren und bei deinen Freunden rumfragen, jetzt aber nicht, du musst dringend weg.

Crack  07.10.2015, 20:25

Den Zeugenbogen solltest du fristgerecht zurückschicken, denn fehlender Widerspruch könnte als Eingeständnis gewertet werden.

Einer Zeugenbefragung muss man nicht widersprechen - man ist ja keinem Vorwurf ausgesetzt.

Bei "Geben Sie den Verstoß zu?" kreuzst du Nein an.

So etwas wird man jemanden den man als Zeugen ansieht logischerweise nicht fragen.

0
Hamburger02  07.10.2015, 20:27
@Crack

Den Bogen kenne ich nicht. Als mein Kumpel und ich dieses Problem hatten, wurden wir nacheinander angeschrieben, wo auf dem Bogen gefragt wurde, ob man den Verstoß zugibt.

0

Teile der Bussgeldstelle mit, dass du gerne helfen moechtest, aber leider wurde das Kfz zu der Zeit von verschiedenen Personen benutzt. Deshalb bittest du um Zusendung von besseren Fotos, damit du den Fahrer identifizieren kannst.

Vor einem Fahrtenbuch brauchst du keine Angst haben, in solchen Faellen - wegen eines unkenntlichen Fotos - darf kein Fahrtenbuch angeordnet werden (denn dessen Zweck waere dann nur, die schlechte Arbeit der Blitzer zu kompensieren).